Frage stellen
Gast

Erbrecht in Patchworkfamilien

Patchworkfamilien werden ja immer häufiger. Wie sieht es da mit dem Erbrecht aus? Hängt das, was die Kinder erben, von der Reihenfolge ab, in der die Eltern sterben?
Frage beantworten Frage Nummer 93655 Frage melden

Antworten (1)
elfigy
Es hängt, wie Amos schon schrieb, vom Verwandtschaftsgrad ab. Aber auch davon wie in der Ehe der Güterstand geregelt ist und auch von der Reihenfolge, weil der Ehepartner bei gesetzlicher Erbfolge die Hälfte erbt. Wenn der letzte dann verstirbt, erben von ihm nur dessen leibliche Kinder. Beispiel. Ein Ehepaar besitzt zusammen bei Zugewinngemeinschaft ein Haus, das 400.000.-- Euro wert ist. Dann erbt, der Überlebende von der Hälfte des Verstorbenen 100.000.--- Euro, die anderen 100.000.-- erben die Kinder des Verstorbenen. Stirbt der Überlebende , dann erben dessen Kinder das ganze Haus komplett. Die Kinder des Erstverstorbenen erben also nur ein Viertel. Es lohnt sich auf jeden Fall ein Testament zu machen. Möglichst nach Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht oder einen Notar.
Melden