Erbrecht unter Geschwistern und Halbgeschwistern
wenn ein Geschwisterteil stirbt wer erbt welche Anteile unter Vollgeschwistern und Halgeschwistern
Antworten (6)
Es gibt keinen Unterschied im Erbrecht zwischen Vollgeschwistern und Halbgeschwistern untereinander.
Also auf den Punkt gebracht.
Nach dem Erbrecht erben
- zunächst die Kinder des Verstorbenen,
- dann dessen Eltern soweit noch vorhanden,
- und danach die Erben 2. Grades.
Nach dem Erbrecht erben
- zunächst die Kinder des Verstorbenen,
- dann dessen Eltern soweit noch vorhanden,
- und danach die Erben 2. Grades.
Bei uns ist ja gerade ein Erbfall eingetreten, mein Vater ist verstorben. Als Alleinerbe ist meine Ma vorgesehen. Stirbt die auch (ich hoffe dauert noch länger) dann sind ich und mein Bruder die Haupterben aber meine Nichte (meine Schwester ist `97 verstorben) tritt als zweiter Grad an ihre Stelle, ist allerdings laut Testament meiner Eltern nur mit dem Pflichteil 1/6 als Erbe vorgesehen.
Coredlier, da haben Deine Eltern beizeiten ein sog. Berliner Testament gemacht.
Das zeugt von einem großen Verantwortungsbewusstsein!!
Das zeugt von einem großen Verantwortungsbewusstsein!!