Erbschaft bei einem abstrakten Schuldanerkenntnis
Hallo ich habe im August 2010 ein abstraktes Schuldanerkenntinis unterschrieben.
2011 ist eine Tante von mir verstorben und ich habe jetzt 2800,-€ geerbt.
Das Geld ging auf meine Hausbank der ich das Schuldanerkenntins unterschrieben habe.
Die Bank hat dieses Erbe komplett vereinnahmt. Ist dies rechtlich Zulässig ?
Bitte um Antwort
Danke Piper
2011 ist eine Tante von mir verstorben und ich habe jetzt 2800,-€ geerbt.
Das Geld ging auf meine Hausbank der ich das Schuldanerkenntins unterschrieben habe.
Die Bank hat dieses Erbe komplett vereinnahmt. Ist dies rechtlich Zulässig ?
Bitte um Antwort
Danke Piper
Antworten (3)
Ja, ist es: die Bank könnte ja aufgrund des Schuldanerkenntnisses ein Mahnverfahren durchführen lassen und dann mit Vorpfändung (vorläufigem Zahlungsverbot) und Pfändungs- und Überweisungsbeschluß das Guthaben/Erbe "einziehen". Wäre im Zweifel teuer, weil dann noch sämtliche Gerichtskosten auf Sie zukommen würden.
Ob man dieses Schuldanerkenntnis von 2010 irgendwie anfechten kann, müssten Sie dann wirklich einen Anwalt fragen.
Ob man dieses Schuldanerkenntnis von 2010 irgendwie anfechten kann, müssten Sie dann wirklich einen Anwalt fragen.