Frage stellen
Gast

Grenzbebauung. mit massiver Steinmauer ( Höhe 1,90 m)

Nach Hausverkaufs auf dem rückwärtigen Grundstücks, wird vom neuen Besitzer
eine massve Mauer errichtet - vorher Holzzaun. Ist dies ohne Einschränkung bzw Rückfrage möglich.
Frage beantworten Frage Nummer 3000264906 Frage melden

Antworten (2)
PezzeyRaus
Fake News! Niemand hat die Absicht...
Bei uns zB kann man auf der Grundstücksgrenze eine Mauer im rechten Winkel zur Wohnstraße bis max. 2 m ohne weitere Genehmigung errichten.
Melden
mantrid
Die zulässige Höhe von Grundstückseinfriedungen wird in den Landesbauordnungen geregelt. Im Inter mal "Landesbauordnung" bzw. "LBO" zusammen mit dem betreffenden Bundesland eingeben. Wen man freundlich fragt, gibt das zuständige Bauamt sicher auch eine Antwort.
Melden