Habe ich am Telefon mit aufzeichnung einen Vertrag abgeschlossen
Ich wurde von Palatinum Card angerufen und haben mich ihre Card erklärt, sie fragten mich ob sie das Gespräch aufnehmen dürfen habe ja gesagt, bin ich automatisch einen Vertrag eingegangen.
Antworten (10)
Wo fängt dieser Satz an und wo hört er so auf, dass alles einen Sinn ergibt?
Wenn Du meinst, einen Vertrag eingegangen zu sein, dann ist alles gut.
Wenn Du meinst, einen Vertrag eingegangen zu sein, dann ist alles gut.
Nie nicht niemals das Wort "JA" am Telefon benutzen!
Niemals!
Auch nicht wenn jemand so sinnbefreite Fragen stellt wie: Sie wollen doch auch sparen?
Oder: Sind sie einverstanden, wenn das Gespräch für Schulungszwecke aufgezeichnet wird?
Noch besser gar nicht erst das Gespräch annehmen...
Niemals!
Auch nicht wenn jemand so sinnbefreite Fragen stellt wie: Sie wollen doch auch sparen?
Oder: Sind sie einverstanden, wenn das Gespräch für Schulungszwecke aufgezeichnet wird?
Noch besser gar nicht erst das Gespräch annehmen...
Ein Vertrag setzt zwei übereinstimmende Willemserklärungen voraus. Das ist hier nicht der Fall. Also: kein Vertrag.
Falls die Aufnahme gefälscht und zu einer zustimmenden Willenserklärung umgebaut wird, drohst Du erst mit dem Staatsanwalt und stellst dann ggf. Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft.
Falls die Aufnahme gefälscht und zu einer zustimmenden Willenserklärung umgebaut wird, drohst Du erst mit dem Staatsanwalt und stellst dann ggf. Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft.
Und noch zu einer möglichen Strafanzeige:
Ein Drohen mit der Staatsanwaltschaft ist nach meiner Erfahrung deutlich wirkungsvoller als das Drohen mit einem Anwalt oder der Polizei, daher mein Rat.
Das gilt vor allem dann, wenn der Gegenüber schon mal mit der Staatsanwaltschaft zu tun hatte.
Ein Drohen mit der Staatsanwaltschaft ist nach meiner Erfahrung deutlich wirkungsvoller als das Drohen mit einem Anwalt oder der Polizei, daher mein Rat.
Das gilt vor allem dann, wenn der Gegenüber schon mal mit der Staatsanwaltschaft zu tun hatte.
Jemand, dessen Wissen ausschließlich aus "copy & paste" besteht, sollte sich vielleicht auch einmal mit § 51 UrhG vertraut machen.
Ich hätte für unsere Zwecke weniger rechtliche Bedenken, möchte aber für vollständige Zitate plädieren:
"Dazu muss jedoch ein konkretes Angebot vorliegen. Als Verbraucher sind Sie also auf der sicheren Seite:"
Im Originaltext steht zwischen den beiden Sätzen: "Das ist bei der aktuellen Betrugsmasche jedoch nicht der Fall."
Der Satz erscheint durch den Bezug auf die konkrete Frage nicht erforderlich, macht aber den Inhalt allgemeingültiger und verständlicher: Es ist durchaus denkbar, dass das konkrete Angebot im Internet oder telefonisch erfolgt ist. Ein telefonischer Vertrag ist dann möglich und z.B. mit dem hier schon intensiv gelobten Unternehmens 1&1 meiner Erfahrung nach auch üblich.
"Dazu muss jedoch ein konkretes Angebot vorliegen. Als Verbraucher sind Sie also auf der sicheren Seite:"
Im Originaltext steht zwischen den beiden Sätzen: "Das ist bei der aktuellen Betrugsmasche jedoch nicht der Fall."
Der Satz erscheint durch den Bezug auf die konkrete Frage nicht erforderlich, macht aber den Inhalt allgemeingültiger und verständlicher: Es ist durchaus denkbar, dass das konkrete Angebot im Internet oder telefonisch erfolgt ist. Ein telefonischer Vertrag ist dann möglich und z.B. mit dem hier schon intensiv gelobten Unternehmens 1&1 meiner Erfahrung nach auch üblich.
rayer, da formuliere ich ganz vorsichtig, halte einen Ölzweig hin und baue goldene Brücken - und Du wirst pampig.
Das "haben mich ihre Card erklärt" könnte durchaus ein konkretes Angebot gewesen sein. Gast hat das Angebot nicht angenommen. Gast hätte aber zustimmen und telefonisch einen rechtswirksamen Vertrag schließen können.
Die Advocard-Seite hat diese Möglichkeit erkannt und gleich ausgeschlossen mit dem bei Dir fehlenden Satz "Das ist bei der aktuellen Betrugsmasche jedoch nicht der Fall."
Im Kontext der Frage erscheint der Satz entbehrlich. Beim Lesen Deines Zitats denkt man sich aber: Wieso das denn? Zudem gibt das "also" keinen Sinn in "Als Verbraucher sind Sie also auf der sicheren Seite:".
Daher mein Plädoyer für ganze Zitate. Ein Plädoyer, eine Anregung, keine Beschimpfung, nicht mal eine Forderung.
Das "haben mich ihre Card erklärt" könnte durchaus ein konkretes Angebot gewesen sein. Gast hat das Angebot nicht angenommen. Gast hätte aber zustimmen und telefonisch einen rechtswirksamen Vertrag schließen können.
Die Advocard-Seite hat diese Möglichkeit erkannt und gleich ausgeschlossen mit dem bei Dir fehlenden Satz "Das ist bei der aktuellen Betrugsmasche jedoch nicht der Fall."
Im Kontext der Frage erscheint der Satz entbehrlich. Beim Lesen Deines Zitats denkt man sich aber: Wieso das denn? Zudem gibt das "also" keinen Sinn in "Als Verbraucher sind Sie also auf der sicheren Seite:".
Daher mein Plädoyer für ganze Zitate. Ein Plädoyer, eine Anregung, keine Beschimpfung, nicht mal eine Forderung.