Frage stellen
AxtHammber23

Habe ich ein Recht auf Kostenrückerstattung bei Zugverspätungen? Gibt es zeitliche Grenzen?

Frage beantworten Frage Nummer 25140 Frage melden

Antworten (5)
antwortomat
www.bahn.de
Melden
Manny23953
Sobald der Fahrgast mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten seinen Zielbahnhof erreicht, hat er Anspruch auf eine Entschädigung, unabhängig davon, welcher Zug und welches Eisenbahnunternehmen die Verspätung verursacht hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde eine Fahrkarte für die Gesamtstrecke besitzt, und keine Haftungsausschlussgründe vorlagen.
Melden
Ingenius
Gilt meines Wissens nicht bei einem Sparpreisticket.
Melden
HendrikKK
du bekommst 25 % des fahrpreises für eine einfache fahrt bei einer verspätung von mehr als einer stunde, bei mehr als zwei stunden bekommst du 50 % des Fahrpreises zurück. du musst deinen anspruch innerhalb eines jahres mit dem sogenannten fahrgastrechteformular geltend machen.
Melden
Maximal Krause
Ja, verspätet sich der Zug um 60 Minuten bekommt man 25 Prozent des Fahrpreises erstattet und ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Aber darauf achten, dass Hin- und Rückfahrten als zwei Fahrten gelten und deswegen auch getrennt gewertet und erstattet werden.
Melden