wagnerP8
Habe Post von einem Abmahnanwalt erhalten. Mir wird ein Einstweiliges Verfügungsverfahren angedroht. Was muss ich mir darunter vorstellen?
Antworten (4)
Du bist am Arsch und musst der Verfügung Folge leisten.
Bessere Antwort wenn mehr Details zur Verfügung gestellt werden.
Bessere Antwort wenn mehr Details zur Verfügung gestellt werden.
Im Moment handelt es sich nur um eine Ankündigung. Der Abmahnanwalt müsste erst einmal die einstweilige Verfügung, dass Sie das Ihnen vorgeworfene Verhalten abzustellen haben, erst einmal beantragen. Diese Beantragung kann allerdings sehr schnell passieren. Abmahnanwälte sind schon oft zu Recht in böse Kritik geraten. Es handelt sich um regelrechte "Raubritter", die den ganzen Tag nichts anderes machen, als das Internet oder Zeitungen zu durchstöbern, bis sie ihr nächstes Opfer gefunden haben und dieses auch nicht aus ihren Fängen lassen. Man sollte sich immer selber anwaltlichen Rat einholen und sofort dagegen angehen. Die Aussitz-Taktik ist bei den typischen Abmahnanwälten leider erfolglos.
Sie sollten spätestens jetzt selber einen Anwalt einschalten und sich beraten lassen. Diese Abmahnanwälte sind dafür bekannt, dass sie innerhalb kürzester Zeit eine einstweilige Verfügung durchgesetzt haben. Wenn man dann aus Versehen den beanstandeten Inhalt noch veröffentlicht haben sollte, so muß man mit empfindlich hohen Geldsummen rechnen, die man zu zahlen hat.
Das bedeutet, dass es demnächst zu einem Gerichtsverfahren kommen wird, sollte man hierzu keine Stellung nehmen. Um dies abzuwenden kann man beim zuständigen Gericht eine Schutzschrift hinterlegen. Das bedeutet quasi eine vorherige Aussprache zum Sachverhalt, ohne das es zwingend zu einem Gerichtsverfahren kommen muss. Das Gerichtsverfahren wurde bis jetzt ja nur angedroht.