Jannis Fuchs
Haben die Bundesländer in Deutschland verschiedene Meldegesetze? Wie stark unterscheiden die sich?
Antworten (3)
Die Meldesgesetze sind in Deutschland durch die Länder geregelt, allerdings haben sich die Länder dabei an das Melderechtsrahmengesetz des Bundes zu halten. Sehr stark unterscheiden sich die Meldegesetze der Länder nicht. In Baden-Württemberg und Hamburg etwa, hat sich der Bürger innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung zu anzumelden, in Berlin innerhalb von zwei Wochen.
Das Meldewesen ist bundeseinheitlich. Es gibt sicher ein paar Gemeinden, die das etwas lockerer sehen. Generell gilt, dass man sich sofort umzumelden hat, wenn man, um ein Beispiel zu nennen, innerhalb einer Woche mehr als 3 Nächte an einem Ort verbringt. Dies gilt natürlich nur, wenn das über eine längere Zeit vorkommt, also nicht während des Urlaubs.
Die Bundesländer müssen sich nach dem Melderechtsrahmengesetz des Bundes halten, wenn es um die Meldegesetze geht. Somit sind die Gesetze gleich. Nur in den Fristen unterscheiden sich diese Gesetze. Z.B. bei einem Umzug muß man sich in Berlin, Brandenburg oder Bremen innerhalb von zwei Wochen im Einwohnermeldeamt ummelden. In Bayern, Hamburg oder Hessen dagegen innerhalb einer Woche.