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Zombijaeger

Hat der Bundesgerichtshof hier richtig entschieden ? Keine ausserordntliche Kündigung beim Fitnesscenter wegen Wohnungswechsel möglich.

Hier sind die Details: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016-5&nr=74560&pos=0&anz=1
Ich weiss, ing wird vermutlich die Entscheidung des Gerichts als vorbildlich loben, weil er ja unser Rechtssystem so toll findet. Aber wie sehen andere das? Meine Meinung ist, der BGH urteilt fast immer zu Gunsten von Unternehmen und Grosskonzernen.
Frage beantworten Frage Nummer 3000048153 Frage melden

Antworten (11)
bh_roth
Gefühlsmäßig ist dieses höchstrichterliche Urteil nicht verbrauchernah. Allerdings kenne ich das aus der eigenen Vergangenheit. Nicht bei mir, sondern bei meiner Frau. Die habe ich bei einem Fitness-Studio im Ort (Teil einer großen Kette) angemeldet, aber darauf hingewiesen, dass bei mir schnell mal eine Versetzung in eine weit entfernte Stadt kommen kann. Daraufhin bekam ich in den Mitgliedsvertrag den Passus der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags bei meiner (nachgewiesenen) Versetzung über 50 Km.
Ich kenne den Vertrag nicht, wer aber als Zeitsoldat nicht auf der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung besteht, dem ist nicht zu helfen. Dies kann man immer in Nebenabsprachen in das Vertragswerk aufnehmen lassen. Bekomme ich das als Zeit- oder Berufssoldat nicht, schließe ich keinen Vertrag.
Ich würde hier also die Schuld eher bei der Blauäugigkeit des Klägers suchen.
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Panther
Hm, da hat jemand einen Vertrag unterschrieben, dann ändert er seinen Wohnsitz, in der Annahme, er braucht daraufhin seinen Vertrag nicht zu erfüllen.
Und es bedarf des Bundesgerichtshofs eine Entscheidung zu fällen.
Ja, so geht es in einem Rechtsstaat.
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DerDoofe
Natürlich hast du recht, Panther. Wo kämen wir hin, wenn jemand einen Hausratversicherungsvertrag über 10 Jahre abschließt, kurz darauf zu seiner Freundin zieht, seinen eigenen Hausrat wegwirft … Der muss doch zahlen! Wenn man deiner konfusen Rechtsauffassung folgt.

Nicht der BGH! Der hat sich vor Jahren auf die Seite des Versicherten gestellt. Der Tatbestand nennt sich ‚Wegfall der Geschäftsgrundlage’.

Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in des Zufalls Hand.
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Panther
bh_roth,
nicht jeder Mensch ist ein Zeit- oder Berufssoldat und kann daher wohl kaum den Weg einschlagen, den du deiner Frau geöffnet hattest.
Du bist ein sehr erfolgreicher ex-Bundeswehrsoldat, na ja, so präsentierst du dich hier, und ich bezweifle es nicht.

Ich habe daher eine Frage an dich. Solltest du jemals gefragt worden sein, als führende Person in einer nationalen Streitkraft – oder wie man das nennt – zu dienen, die Deutschland in zwei Weltkriegen besiegt hat, und du deutscher Staatsbürger bist, und eventuell an einen Treue-Eid gebunden sein, wozu hättest du dich entschieden?

Deinem ausländischen Arbeitgeber zu folgen und Deutschland noch einmal zu zerstören, oder deinen Arbeitgeber betrügen und Bomben auf London werfen?

Nur ein Gedankenspiel.

Gruß, Paul
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Zombijaeger
Das Hauptproblem an unserem Rechtssystem ist, BGH-Richter werden soweit ich weiss von Politikern berufen und die sind nur ihren Parteispendern verpflichtet.
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Panther
ing793,
ich mag es, wenn du mich Paulchen nennst, es gibt mir ein wohliges Gefühl.

Ich bin mir ja auch nicht sicher mit der Staatsbürgerschaft, deshalb fragte ich ja bh_roth.

Mir geht es – und man verzeihe mir – nicht primär um einen deutschen oder anderen Pass oder Nationalität, sondern darum, ob ein Berufssoldat, deutscher Herkunft, in einer Armee seines Vertrauens – anders als Deutschland – Bomben schmeißen würde auf seine Eltern und Kinder.

Gruß
Paulchen
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bh_roth
@panther: ich bin mir nicht sicher, ob ich dich verstanden habe. Ich hatte dir schon geschrieben, dass ich nach meiner Pensionierung ein Angebot der australischen Armee erhielt. Warum ich dem nicht folgte, weißt du, und werde es hier nicht breittreten.
Wäre es aber so gewesen, und wäre Australien in einen Krieg gegen Deutschland eingetreten, hätte ich mir keine Gedanken über einen Gewissenskonflikt zu machen brauchen, denn schon immer wurden ausländische Bedienstete der Armee, wenn man gegen deren Heimat Krieg führte, kaserniert, also in Lager eingesperrt, weil man davon ausgeht, dass von demjenigen eine Gefahr ausgeht. Ich wäre also gar nicht in die Lage gekommen, gegen das eigene Land "Bomben zu werfen".
Ich kann dir nicht sagen, was ich unternommen hätte, dazu ist das Konstrukt zu abstrakt. Vielleicht hätte ich mich still verhalten, um die Lebensgrundlage meiner Familie und nicht zu zerstören. Ich weiß es nicht.
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massilia
Zitat: << ... wer in eine ausländische Armee eintritt, verliert nach meiner Kenntnis die deutsche Staatsbürgerschaft. ...>>

Das stimmt nicht.
Ein Deutscher verliert durch einen Dienst bei z.B. der franz. Fremdenlegion (=zu 100% reguläre franz. Armee (Heer)) nicht seine deutsche Staatsbürgerschaft.

Bei Österreichern kann es allerdings passieren, dass man wegen Engagement in der Legion seine Staatsbürgerschaft aberkannt bekommt, eine Klage dagegen hätte jedoch grosse Aussicht auf Erfolg.
Schliesslich kann jeder EU-Bürger seinen Arbeitsplatz innerhalb der EU frei wählen.

Schweizer gehen u.U. ins Loch wenn es die entsprechenden Behörden rauskommen.
Jedoch: wo kein Kläger ...
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Zombijaeger
Generell stimmt die Aussage von ing schon, allerdings gibt es einige Ausnahmen, wie beispielsweise Eintritt in die Armee eines NATO-Partners.
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massilia
^^ also die NATO wurde 1949 gegründet, ich kenne etliche (mittlerweile leider verstorbene) ehemalige deutsche Fremdenlegionäre, die direkt nach dem 2. Weltkrieg in die Legion gegangen sind. Da hat mir nie einer was vom Verlust seiner deutschen Staatsbürgerschaft erzählt. Auch wäre mir dies bei z.B. einem Hans Hartung oder Philip Rosenthal oder Ernst Jünger (um nur einige halbwegs bekannte Deutsche, die in der Legion waren, zu nennen), die alle lange vor Gründung der NATO in der Legion gedient haben, nicht bekannt.
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Peteronline
Bei den meisten Fitnesstudios kann man eh alle Studios - auch in verschiedenen Städten - nutzen. Fitnessfirst aber auch die billigen handhaben das so.

Ein wirkliches "Problem" dürfte der Umzug also nur in den seltensten Fällen werden. Aber abgesehen davon, kann das Studio natürlich nichts dafür, wenn der Arbeitgeber eine Versetzung vorsieht. In Deutschland gilt das Verursacherprinzip, demnach müsste der Arbeitgeber die Kosten des Studios tragen weil er der Verursacher der Versetzung ist.
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