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Auf jeden Fall hat man in der Lehre Anspruch auf Kindergeld. Du wirst von der Kindergeldkasse ein Schreiben bekommen. Hier muss dein Ausbilder und die Berufsschule deine Ausbildung bestätigen und dann wird dir das Kindergeld weiterhin gezahlt. Achte aber bitte auf die Fristen, die sehr kurz bemessen sind.