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Gast

Ich bin ab 01.07. Rentner, bekomme aber mehr Rente als meine Frau, die noch arbeitet. Ist ein Steuerklassenwechsel sinnvoll?

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Antworten (6)
Gernot_Kramper
KLar sinnvoll - kommt aber drauf an wie sehr das Geld benötigt wird - bei Jahresausgleich wird wieder alles berechnet - also auch wenn ihrt es nicht macht, verliert ihr kein Geld
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Pfeifenraucher
Die Steuerklassenkombination IV/IV ist nur zulässig, wenn beide Ehegatten Arbeitnehmer sind. Es bleibt also für den weiterarbeitenden Ehegatten die Steuerklasse III, welche ohnehin die günstigste ist.
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Pfeifenraucher
Ing793: 1. Für gesetzliche Regelungen kann ich nun auch nichts.
2. Korrekt nennt sich das Wort "Lohnsteuerklasse". Seit wann zahlen Rentenempfänger (nicht Betriebsrentner) Lohnsteuer?
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Pfeifenraucher
ing 793: Ich habe da noch was vergessen. Ich würde mal über ein Gebet nachdenken, welches einem irischen Mönch zugeschrieben wird: Lieber Gott hilf mir, mein Maul zu halten. Wenigstens solange, bis ich weiß, wovon ich rede.
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Pfeifenraucher
ing 793 Entschuldigung angenommen.Trotzdem gilt: Ist nur ein Ehegatte Arbeitnehmer, kommt er in die Lohnteuerklasse III. Ein Wahlrecht besteht nicht. § 38b (1) 3 EStG
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Pfeifenraucher
ing793 Die Aussage mit der Ungünstigerstellung auf Antrag stimmt. Man sollte Paragraphen immer bis zum Schluss lesen. Würde sagen, wir sind quitt und uns einig.
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