Schmitzkatte2
Ich bin gerade in meine neue Wohnung zur Miete eingezogen. Jetzt ist aber eine Heizungsreparatur notwendig. Wer hat das zu zahlen? Ich? Wie könnte ich mich dagegen wehren? Es geht um Geld, gebt mir also gute Antworten!
Antworten (3)
Wenn du die Heizung nicht irgendwie beschädigt hast, dann ist auf jeden Fall dein Vermieter für die Reperaturkosten zuständig. Heizungssystem gehören zu festen Wohnungsbestandteilen und fallen nicht unter "geringfügige Reperaturen", wie z. B. ein zerbrochener Klodeckel.
Für die Heizung ist der Vermieter zuständig. Du brauchst dir eigentlich auch keine Gedanken zu machen, dass er versucht, dir die Kosten aufzudrücken. Dazu ist der Fall zu eindeutig. Du musst nur den Vermieter den Handwerker aussuchen lassen. Sag ihm Bescheid, dass was kaputt ist, wenn er sich nach einigen Wochen trotz Erinnerung nicht drum kümmert, droh mit einer Mietminderung.
Hallo! Eine ordnungsgemäß funktionierende Heizung gehört zum Vertragsgemäßen Zustand der Mietsache. In der pflicht ist hier also der Vermieter. Wohnungsmängel müssen von ihm und auf seine Kosten beseitigt werden. Wichtig für den Mieter ist aber eine Mängelanzeige beim Vermieter.