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Gast

Ich bin schwerbehinderter Erwerbsminderungsrentner und übe einen Minijob aus. Habe ich die gleichen Rechte wie ein Schwerbehinderter mit 38 Stunden Woche?

Ich putze täglich 2 Stunden in einer Kleintier- Praxis. Jetzt bin ich schon seit 3 Wochen krank und habe Angst gekündigt zu werden, da es extrem notwendig ist, dort täglich zu putzen. Die Praxis hat ca. 8 Angestellte. Der AG weiß nichts von meiner Schwerbehinderung.
Frage beantworten Frage Nummer 3000095680 Frage melden

Antworten (1)
elfigy
Für Minijobber gelten die gleichen Arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie für Vollzeitbeschäftigte.
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