Ich habe 46 Beitragsjahre voll, und gehe im Januar,,2020 in Rente.
Muss ich jetzt immer noch Bewerbungen schreiben?
Ich beziehe derzeit ALG1, und finde es sehr seltsam, ich habe mein Lebensarbeitspensum bereits geleistet, oder sind 46 Jahre zu wenig?
Bin übrigens 62 j. + 8 Monate alt, kann also in12 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, was also will das Amt noch von mir?
Ich beziehe derzeit ALG1, und finde es sehr seltsam, ich habe mein Lebensarbeitspensum bereits geleistet, oder sind 46 Jahre zu wenig?
Bin übrigens 62 j. + 8 Monate alt, kann also in12 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, was also will das Amt noch von mir?
Antworten (4)
Vielleicht, dass du deinen Verpflichtungen nachkommst?
Du bist arbeitslos und beziehst ALG1, egal wie alt du bist.
Daher bist du verpflichtet, dich aktiv um Arbeit zu bemühen. Bewerbungen schreiben allein zählt nicht.
Sonst verlierst du noch deinen Arbeitslosen-Almosen.
Du bist arbeitslos und beziehst ALG1, egal wie alt du bist.
Daher bist du verpflichtet, dich aktiv um Arbeit zu bemühen. Bewerbungen schreiben allein zählt nicht.
Sonst verlierst du noch deinen Arbeitslosen-Almosen.
Schatzi, das Amt ist einfach nur doof und führt das durch, was die Politiker (die du die letzten Jahrzehnte gewählt hast) verlangen.
Du kannst dich nun 12 Monate mit denen rumärgern oder einfach mitspielen und gut ists....
Und meinen Glühstrumpf zur abschlagsfreien Rente nächstes Jahr!
Du kannst dich nun 12 Monate mit denen rumärgern oder einfach mitspielen und gut ists....
Und meinen Glühstrumpf zur abschlagsfreien Rente nächstes Jahr!
So ganz verstehe ich das nicht. Ich dachte, wer 45 Beitragsjahre voll hat und 63 Jahre alt ist, kann ohne Abschlag in Rente. Oder habe ich das nicht richtig in Erinnerung?
Ja das hast du falsch in Erinnerung... kam aber auch nie so richtig rüber in den Medien diese Info...
https://de.wikipedia.org/wiki/Altersrente#Altersgrenze
Rente ab 63 kann je nach Geburtsjahr (1964) dann eben doch Rente mit 65 bedeuten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Altersrente#Altersgrenze
Rente ab 63 kann je nach Geburtsjahr (1964) dann eben doch Rente mit 65 bedeuten.