Testamentsvollstrecker hat mein ereerbtes Haus paterre vermietet, habe ich als Eigentümer das recht zur wohnungsbesichtigung und wie setze ich dadsdurchwenn
In Meiner abwesenheit ist der testamentsvollstrecker als Hausverwalter hingegangen und hat die paterrewohnung als wohnsitz der erblasserin und zu meinem nachteil als alleinerbin ausgeraeumt, und weitervermietet , wobei ich den verdacht habe, dass einige gegenstaende von meinem erblass in den besitz der testamentsvollstrecker übergegangen war die er z.t. wieder herausgerückt hat. Jedenfalls habe ich vorher und nachher alles fotographiert. Ausserdem muss ich dringend auf das gelände, weil die rege nrinnen dort verstopft sind es zuverheblichen sach schadn wie Wasserschaden mit abbrüchen am balkonbetonplstte durchnäsdsung det hauswand bis über die innenisolationsschicht und ,die Verwässerung am starkstromkabel mit eassereinfluss im keller gekommen ist, weder die mietetin ,auf deren angemieteten wintergarten die regen undrainiert abflesst , noch der wasserschaden im keller am starkstromkabel wird von ihr dem verwalter gemeldet, die sind der testamentsvollstrecker als auch der verwalter hat offensichtlich die notwendigen grundpflege des hauses bicht durch . Wie kann ich die Besichtigung des wohnung durchsetzen als eigentümer und wie die begehung des geländes, die mietetin filmt mich, gibt seit Monaten keine Angaben zu mietvertrag zur person und drohr mit mit anzeige, wenn ich ihre wohnung und das gelände betrete wobei ich nicht weiss wieviel gelände die angemietet hat, weder der testamentsvollstrecker, noch die mieterin geben mir Einsicht in den mietvertrag, ich habe ihn dseit monaten dazu aufgefordert und bekomme nur das minus seiner verwirschaftung von fast 6000 euro .
Was ist zu tun.
R. Ge.
Was ist zu tun.
R. Ge.
Antworten (3)
Das fragst Du ernsthaft im Internet (noch dazu mit völlig fehlerhaftem Deutsch und fehlerhafter Zeichensetzung? Geh zum Anwalt.
Vielleicht solltest Du Dir einen gesetzlichen Vormund suchen, der Deine Angelegenheiten regelt. Du bist offenkundig nicht in der Lage dazu.
Anwalt aufsuchen. Ein Testamentsvollstrecker kann durch das Erbschaftsgericht (meistens das Amtegericht) abberufen werden, wenn er pflichtwidrig handelt. Dann wäre er auch noch zu Schadenerstaz verpflichtet. In schweren Fällen (Unterschlagung, Untreue usw.) kann das auch ein Fall für den Staatsanwalt werden.