Michagele
Ich habe eine Vorladung als Zeuge zum Jugendschöffengericht erhalten, was bedeutet das für mich und wie läuft das da so ab?
Antworten (8)
Das bedeutet für dich, dass du dort die Wahrheit sagen musst, nichts hinzufügen darfst und nichts verschweigen, es sei denn, dass du dich mit deiner Aussage einer Strafverfolgung aussetzen würdest (§55). Du kannst in Nachhinein, also nachdem du deine Aussage gemacht hast, auf deine Aussage vereidigt werden.
Uneidliche Falschaussage kostet dich in der Regel 6 Monate (3 Monate bis 5 Jahre), Falschaussagen unter Eid nicht unter 1 Jahr, auf Bewährung das Ganze, wenn du weiter keine Vorstrafen hast.
Uneidliche Falschaussage kostet dich in der Regel 6 Monate (3 Monate bis 5 Jahre), Falschaussagen unter Eid nicht unter 1 Jahr, auf Bewährung das Ganze, wenn du weiter keine Vorstrafen hast.
Zunächst ist einer Vorladung zu folgen und den Rest wird man dort erfahren. Da es sich hier um das Jugendstrafrecht handelt kann man schon mal nicht aus Versehen vorher in die Verhandlung gehen, da diese nicht öffentlich sind. Ansonsten klärt einen der vorsitzende Richter schon über Rechte und Pflichten auf.
@blondienchen: Der Richter entscheidet, ob er die Öffentlichkeit ausschließt. Solch eine Verhandlung ist nicht automatisch unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
Zunächst einmal muss man feststellen, dass Sie nicht verpflichtet sind, einer Zeugenvorladung vor dem Jugendschöffengericht nachzukommen. Sie sollten hin, müssen aber nicht. Wenn Sie sich entschließen sollten hinzugehen, werden Sie vom Richter befragt und müssen wahrheitsgemäß antworten. Sie werden aber vor Ihrer Zeugenaussage noch ausführlich belehrt.
Als Zeuge vor Gericht ist immer eine aufregende Sache, Sie brauchen aber keine Angst davor haben. Sie werden aufgerufen, dann setzen Sie sich in den Zeugenstuhl und werden vom Verteidiger und auch vom Staatsanwalt zu einer Sache befragt. Sie müssen dann Wahrheitsgemäß antworten. Wenn die Befragung vorbei ist, sind Sie fertig und können gehen. Je nach dem wie Sie dem Gericht helfen konnten, bekommen Sie vielleicht noch ein Zeugengeld.
@Fred Stein: Ich lach mich gleich tot!. Das Zeugengeld oder dessen Höhe ist doch nicht davon abhängig, ob und wie ich mit meiner Aussage dem Gericht helfen konnte. Was ist das denn für ein Blödsinn!
Sobald ich einer Ladung nachkomme, und als Zeuge eine Aussage gemacht habe, bekomme ich ein Zeugengeld. Ganz egal, was ich dort für einen Schwachsinn verzapft habe.
Sobald ich einer Ladung nachkomme, und als Zeuge eine Aussage gemacht habe, bekomme ich ein Zeugengeld. Ganz egal, was ich dort für einen Schwachsinn verzapft habe.