Antworten (6)
Eine polizeiliche? Gerichtliche? Des Finanzamtes?
Nein.
Erstens wäre es ein Widerspruch, zweitens hätte er allenfalss aufschiebende Wirkung, wenn Du wichtige Gründe für ein Nichteinhalten des Termines anführen kannst.
Nein.
Erstens wäre es ein Widerspruch, zweitens hätte er allenfalss aufschiebende Wirkung, wenn Du wichtige Gründe für ein Nichteinhalten des Termines anführen kannst.
Nein, gegen einen Vorladungstermin kannst du keinen Einspruch erheben. Du kannst allerdings eine Terminänderung erbitten, wenn du zu dem festgesetzten Termin verhindert bist. Außerdem steht dir ein eventueller Verdienstausfall und eine Wegepauschale für die Anfahrt zu.
Hallo, Also wenn Du ein schriftliches Schreiben erhalten hast, in welchem man dich vorlädt, dann kannst Du ebenfalls schriftlich widersprechen. Es könnte ja sein, dass Du an diesem Tage einen unaufschiebbaren Termin hast. Damit hat sich dieser bestimmte Termin jedoch nicht aufgelöst, sondern wird nur verschoben. Drum herum kommst Du also leider nicht!
Es kommt darauf an, wer vorlädt. Die Polizei kann Sie anlässlich eines Ermittlungsverfahrens nicht dazu verpflichten. Vor der Staatsanwaltschaft müssen Sie aber erscheinen. Andernfalls droht die Vorführung. Der Polizei können Sie mitteilen, dass Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. In anderen Fällen gibt es keine Befolgungspflicht.