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LGross2

Ich habe einen Termin bei Gericht, bei dem ich anwesend sein muss. Bekomme ich das Fahrgeld zurückerstattet? Wenn ja, was muss ich beachten?

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Antworten (5)
Highspeed
Du bekommst Fahrgeld, Parkgebühren und Verdienstausfall erstattet. Bring eine Bescheinigung vom Arbeitgeber mit, auf der Dein Stundenlohn steht. Offiziell hast Du für die Zeit bei Gericht keinen Urlaub, sondern bis unbezahlt freigestellt. Dein Chef ist dazu verpflichtet da mitzumachen. Wenn die Verhandlung rum ist bekommst Du einen Zettel mit dem Du zur Gerichtskasse gehst, die geben Dir dann die Kohle. Überlege Dir schon mal, wie viele Kilometer es sind und wie lange Du für den Weg zur Arbeit brauchst, weil Du in dieser Zeit ja auch kein Geld verdienst, es also vom Gericht bekommst.
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reinerGRAF100
Wenn Du eine Vorladung hast, dann bekommst Du die Fahrkosten und den VErdienstausfall erstattet. Du mußt Dir dazu beim Gericht ein entsprechendes Formular holen und dieses ausfüllen. Das geht eigentlich ganz einfach und das GEld kommt auch relativ schnell auf dein Konto. Den Verdienstausfall mußt Du vom Arbeitgeber unterschreiben lassen.
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Jaumann_198
Wenn du vor Gericht aussagen musst, hast du Anspruch auf Zeugengeld, Fahrgelderstattung eingeschlossen. Bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird der volle Betrag der Fahrtkosten bezahlt, bei Nutzung des PKWs eine Kilometerpauschale. Du musst in jedem Fall die günstigste Varriante benutzt haben. Voraussetzung einer Kostenerstattung ist ein ein schriftlicher Antrag.
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Elke Werner
Wenn Du als Zeuge geladen bist hast Du Anspruch auf das sogenannte Zeugengeld. Damit werden Dir Fahrtkosten sowie ein Verdienstausfall ersetzt. Dazu bekommst Du vom Richter nach Deiner Aussage ein Formular und kannst Dir das Geld dann bei der Gerichtskasse abholen. Für den Verdienstausfall brauchst Du eine Verdienstbescheinigung von Deinem Arbeitgeber.
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Justizfreund
Erstattung der Reisekosten in Strafverfahren für mittellose Angeklagte
http://blog.justizfreund.de/?page_id=8016
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