Tom Krämer
Ich habe es ja schon seit längerem erwartet, weil es absehbar war, nun habe ich aber endlich meine Kündigung per Einschreiben erhalten. Ist das überhaupt Rechtens? Fühle mich so abgefertigt.
Antworten (5)
Die Kündigung muss schriftlich erteilt werden. So gesehen ist das schon richtig. Ob ansonsten alle rechtlichen Bedingungen eingehalten wurden, muss Du mit einem Anwalt klären.
Hallo! Ja, das ist so in Ordnung. Zum einen muss die Kündigung schriftlich erfolgen und zum anderen erhält der Arbeitgeber durch den Versand per Einschreiben einen Nachweis, dass der oder die Gekündigte seine Kündigung auch erhalten hat. Das man als Arbeitgeber eine Kündigung auch persönlich aussprechen und begrunden könnte, ist eine andere Sache.
Hast Du gedacht, Dein ehemaliger Arbeitgeber bringt sie Dir persönlich vorbei, und entschuldigt sich dafür, dass er ausgerechnet Dich entlassen mußte?
Es ist rechtlich gesehen gerade sinnvoll, eine Kündigung mit einem Einschreiben zu versenden, weil der Kündigende für seine Kündigung aufgrund von gesetzlichen Kündigungsvorschriften im Streitfall einen Nachweis erbringen können muss. Hier sind entweder ein Einschreiben oder die persönliche Übergabe gegen Unterschrift der sinnvollste Weg.
Kündigung per Einschreiben einfach nicht annehmen oder abholen - dann gilt sie nämlich nicht als zugegangen. Wenn dann die K-Frist abgelaufen ist, hat der Arbeitgeber Pech gehabt.
Und: wenn das Kündigungsschreiben nicht unter Zeugen in den Umschlag getan wurde, kann der Absender nicht beweisen, dass er sie abgeschickt hat.
Und: wenn das Kündigungsschreiben nicht unter Zeugen in den Umschlag getan wurde, kann der Absender nicht beweisen, dass er sie abgeschickt hat.