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während du arbeitslos ist, zahlst du trotzdem weiter in die rentenkasse ein. dieser beitrag wird rechnerisch auf 80 % des eigentlich fälligen rentenbeitrages aufgestockt. damit zählen auch arbeitslosenzeiten in die rentenberechnung mit hinein, da deine beiträge weiterlaufen.
Die Zeiten der Arbeitslosigkeit werden auf die Rente mit angerechnet. Auf die zu erwartende Rentenhöhe allerdings wirken sie sich kaum aus, wenn man mit den regulären Arbeitszeiten vergleicht. Rechnen Sie damit, dass Ihre zu erwartende Rentenhöhe in der Zeit der Arbeitslosigkeit nicht bis kaum ansteigt.