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mihenze

Ist der Befall der Mietwohnung mit Holzwürmern ein Mietminderungsgrund

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Antworten (16)
elfigy
Ich verstehe jetzt nicht ganz, wieso du dich darüber so aufregst Amos. Ich muss starmax recht geben. Holzwürmer können das Gebäude schädigen. Es muss schon im Interesse des Vermieters sein, hier Abhilfe zu schaffen. Wer den Schädling eingeschleppt hat, muß dabei nicht bewiesen werden. Aber eine Mietminderung ist nur bei erheblicher Beeinträchtigung der Mietsache gerechtfertigt. Es gibt auch Mieter, die suchen richtig nach Gründen für eine Mietminderung. Es gibt auch Vermieter, die ihren Mietern ziemlich viel zumuten.
Ich fand zu dem Thema diesen Link. Was ich nie kapieren werde ist, wieso sich Mieter und Vermieter nicht gütlich auseinandersetzen können.
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elfigy
Amos ich stimme dir bezüglich der Vollkaskomentalität zu. Das ist auch der Grund, weshalb wir von Vorschriften erstickt werden, niemand Verantwortung übernehmen will, jeder gleich einen Prozess fürchten muss usw. Aber hier unterstellst du dem Mieter einfach, er hätte die Holzwürmer eingeschleppt. Was wir ja gar nicht wissen.
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Musca
Interessant wäre es zu wissen, in welchen Bauteilen oder Möbelstücken sich der Holzwurm befindet. In zentralgeheizten Wohnungen ist ein Befall äusserst unwahrscheinlich, trockenes Holz (8-10% Feuchte) wird nicht befallen. Daher kommt m.E. nur ein Bauschaden durch Feuchtigkeit in Betracht, oder ein ursprünglich im Keller oder Garage gelagertes Möbelstück. Da sich der Fragesteller hierüber nicht äussert, dies vermutlich auch künftig nicht machen wird, halte ich Grundsatzdiskussionen über Mieter/Vermieterrechte und Pflichten für überflüssig
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bh_roth
Wenn du sie durch deine Möbel eingeschleppt hast, und sie jetzt die Bausubstanz gefährden, möchte ich nicht in deiner Haut stecken. Dann musst du dir keine Gedanken mehr über eine Mietminderung machen.
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micle
Achtung: Tierhaltung muß meist vom Vermieter erlaubt sein.
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mihenze
Erst mal vielen Dank für die mehr oder weniger hilfreichen Antworten. Ich war leider ein paar Tage nicht online, deshalb erst jetzt meine Antwort!
Die Wohnung war schon beim Einzug mit Holzwürmern befallen, wir haben es allerdings erst ein paar Tage später bemerkt, da die Holzmehlhaufen immer wieder kamen!
Der Wurm ist unglaublicher Weise im vom Vermieter verlegten Parkett.
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Deho
@ mihenze
Wenn du das nachweisen kannst, wo ist dann das Problem? Da ist doch keine Mietminderung, sondern Abhilfe angesagt.
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mihenze
Der Vermieter ist der Meinung das der Wurmbefall keinen Grund zur Mietminderung darstellt!
Ich muss aber zusehen das meine Möbel nicht befallen werden und wenn der Vermieter das Parket austauscht wahrscheinlich die Kosten für das unterstellen der Möbel und ein Hotelzimmer selbst bezahlen.
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Deho
Entweder ist Wurmbefall oder nicht. Der Vermieter kann sich da nicht auf die Hinterbeine stellen. Ein Sachverständiger wäre hier angebracht, der kostet auch nicht die Welt.
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mihenze
Der Sachverständige war schon da und hat den Befall bestätigt!
Der Vermieter ist aber der Meinung, dass das kein Grund ist für eine Mietminderung!
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bh_roth
Teil 1
Zitat: "Der Vermieter ist der Meinung das der Wurmbefall keinen Grund zur Mietminderung darstellt!"
Es ist doch vollkommen egal, was der Vermieter "meint". Wenn! der Fußboden erneuert werden muss, ist in der Zeit die Wohnung logischerweise nicht bewohnbar. Das bedeutet m. E. eine Mietminderung von 100%. Und die entstehenden Sonderaufwendungen für dich (Anmietung Lagerraum für die Möbel, Umzugsunternehmen, Hotelkosten) werden Gegenstand einer Klage werden, denn freiwillig wird der Vermieter nichts herausrücken. Ich bin zwar davon überzeugt, dass du einen Prozess gewinnst, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Würmer schon im Parkett wohnten bei deinem Einzug, aber bis dahin ist es ein weiter Weg.
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bh_roth
Teil 2
Mein Tipp: Schau dich schon mal nach einer anderen Wohnung um, denn nach einem Prozess, ob du gewinnst oder nicht, wird dein Mietvertrag keinen Bestand mehr haben. Hier reicht auch der gerne gemachte Ratschlag, den Mieterverein zu kontaktieren, nicht mehr aus. Du musst dir anwaltliche Hilfe suchen, und schon mal jede Menge Fotos machen und Zeugen beschaffen zur Beweissicherung.
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mihenze
Ich denke inzwischen auch das hier der Rechtsbeistand her muss!
Danke für Eure Antworten!
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bh_roth
Das mit dem Sachverständigen hat sich überschnitten. Dann brauchst du dir keine Mühe mehr zu machen mit den Fotos und den Zeugen.
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Deho
Der Vermieter soll die Holzwürmer entfernen lassen, also das Parkett austauschen. Das wäre langfristig auch in seinem Interesse, es ist letztlich sein Eigentum.
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mihenze
Über den Austausch streitet er sich gar nicht mehr, er lässt sich nur schon seit September 2012 damit Zeit und ist der Meinung das ich die volle Miete weiter zahlen soll.
Deshalb wollte ich wissen ob jemand damit Erfahrung hat!
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