Julius Winter
Ist der Besitz und das Mitführen eines Kubotan hier in Deutschland eigentlich erlaubt?
Antworten (6)
"Laut deutschem Waffengesetz zählt das Kubotan nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen und ist somit nicht verboten.[2] In vielen anderen Ländern, insbesondere Großbritannien, gilt das Kubotan als Angriffswaffe".
Aus WIKIPEDIA, hättest Du auch leicht selbst herausfinden können.
Zitat: Du hilfst Anderen nicht, wenn Du für Sie etwas tust, was sie auch hätten selber tun können
Aus WIKIPEDIA, hättest Du auch leicht selbst herausfinden können.
Zitat: Du hilfst Anderen nicht, wenn Du für Sie etwas tust, was sie auch hätten selber tun können
Ein Kubotan ist ein stabähnlicher Gegenstand, mit dem man Stöße, Schläge und Nervendrucktechniken ausführen kann. Obwohl man meinen könnte, diese Art Waffe würde in Deutschland unter das Waffenschutzgesetz fallen, ist dies nicht richtig. Ein Feststellungsbescheid des BKAs hat dieses Gegenstand nicht als Hieb- und Stoßwaffe eingeordnet. Also ist der Besitz und das Mitführen eines Kubotans in Deutschland legal.
Sowohl der Besitz als auch das Mitführen eines Kubotan ist laut eines Feststellungsbescheids des Bundeskriminalamts in Deutschland erlaubt, da sie nicht als Hieb- und Stoßwaffe im Sinne des §1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG angesehen werden kann. Ebenso ist auch kein Waffenschein für das Kubotan notwendig.
Ein Kubotan ist in Deutschland keine Waffe im Sinne des Bundeswaffengesetzes und darf daher mitgeführt werden. Einzige Ausnahme, er darf nicht angespitzt sein. Der Kubotan ist als ein Instrument zur Selbstverteidigung in Deutschland zugelassen. Unangenehm auffallen sollte man damit aber nicht bei der Polizei. Es ist doch ein wenig grenzwertig einzuschätzen.
Der Kubotan ist laut Feststellungsbescheid des BKA's keine Hieb- und Stichwaffe und somit erlaubt. Dennoch kann dir ein Diskothekenbetreiber nach dem Hausrecht den Eintritt mit einem Kubotan verwähren.
Quelle:http://www.selbstverteidigungsstift.de/kubotan-waffengesetz/
Quelle:http://www.selbstverteidigungsstift.de/kubotan-waffengesetz/
@Lara: Du bist noch recht neu hier, deshalb 2 freundschaftliche Tipps: Manchmal hilft es, das Datum der Frage zu lesen. Und noch viel mehr hilft es, zu lesen, was da schon geschrieben steht. Die Frage ist mehrfach, besonders von Boris Sommer, am 11. Juli 2012, umfassend beantwortet worden.