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grundsätzlich erlaubt ist das halten von tieren in einer wohnung nicht, darf aber auch im mietvertrag nicht grundsätzlich und pauschal verboten werden. in der regel machen wellensittich, hamster, meerschwein und co aber keine schwierigkeiten. bei katze und hund sieht's anders aus.
Sofern im Mietvertrag keine entsprechenden Klauseln vorgesehen sind, können Kleintiere gehalten werden. Allerdings solltest du dich da bei deinem Vermieter nochmal erkundigen. Manchmal gibt es bei Hunden, Katzen oder auch exotischen Tieren Einschränkungen.
In der Regel gilt immer das, was in einem Mietvertrag drinsteht. Üblicherweise muss der Mieter beim Vermieter nachfragen, wenn er Tiere anschaffen möchte. Ganz kleine Tiere, wie z. B. Meerscheinchen oder Kaninchen kann man aber auch problemlos so halten.