JosDelphine85
Ist eine Abrechnung mit Bierdeckel eigentlich rechtens? Kann ich nicht einfach den Bierdeckel anzweifeln?
Antworten (10)
Abrechnung mit Bierdeckeln? Sie meinen doch sicher die „Striche“ oder“Kreuze“,die auf Bierdeckeln stehen,wenn Sie bezahlen wollen oder müssen? Wenn Sie diesen Betrag anzweifeln,müssen sie beweisen können was getrunken wurde,oder Sie haben evtl.mitgezählt und deshalb den Betrag ausgrechnet.,dann müssen sie sich aber mit dem Wirt (Kellner )anlegen.Ansonstens ist das natürlich "rechtens"!!
Abrechnung mit Bierdeckeln? Sie meinen doch sicher die „Striche“ oder“Kreuze“,die auf Bierdeckeln stehen,wenn Sie bezahlen wollen oder müssen? Wenn Sie diesen Betrag anzweifeln,müssen sie beweisen können was getrunken wurde,oder Sie haben evtl.mitgezählt und deshalb den Betrag ausgrechnet.,dann müssen sie sich aber mit dem Wirt (Kellner )anlegen.Ansonstens ist das natürlich "rechtens"!!
Der Bierdeckel ist ein Dokument. Die Striche oder Kreuze kommen auf den Deckel im Moment der "Lieferung". Das ist dann auch der Moment, an dem es die Möglichkeit des Widerspruches gibt, denn es geschieht in der Regel im Beisein des Gastes. Spätere Reklamationen sind aussichtslos, weil nicht früher reklamiert.
Man stelle sich vor, man bestellt mehrere Stunden lang ein Bier nach dem anderen, und am Ende behauptet man, 3 Striche wären zu viel.
Wenn es ernst werden sollte, und der Gast weigert sich, die genannte Summe zu bezahlen, wird der Wirt die Polizei zu Hilfe rufen, und die hält sich an den Beweis des beizeiten unwidersprochenen Deckels.
Man stelle sich vor, man bestellt mehrere Stunden lang ein Bier nach dem anderen, und am Ende behauptet man, 3 Striche wären zu viel.
Wenn es ernst werden sollte, und der Gast weigert sich, die genannte Summe zu bezahlen, wird der Wirt die Polizei zu Hilfe rufen, und die hält sich an den Beweis des beizeiten unwidersprochenen Deckels.
Bierdeckel schreiben ist in der Gastronomie nicht mehr so üblich wie noch vor ein paar Jahren, da mittlerweile alles von Kassen automatisch erfasst wird (meistens tischweise). Der Bierdeckel besitzt aber nach wie vor noch rechtliche Gültigkeit im Sinne einer Urkunde, er kann also nicht einfach so ohne weiteres angezweifelt werden.
Bierdeckel schreiben ist in der Gastronomie nicht mehr so üblich wie noch vor ein paar Jahren, da mittlerweile alles von Kassen automatisch erfasst wird (meistens tischweise). Der Bierdeckel besitzt aber nach wie vor noch rechtliche Gültigkeit im Sinne einer Urkunde, er kann also nicht einfach so ohne weiteres angezweifelt werden.
Voraussetzung für eine Rechnung ist der Bierdeckel nicht, da schon durch die mündliche Bestellung und die Lieferung durch den Wirt ein Vertrag zustande kommt. Die Abrechnung mit Hilfe eines Bierdeckels ist aber durchaus rechtens. In dem Moment, in dem auf dem Bierdeckel die gelieferten Speisen und Getränke notiert werden, wird aus dem Bierdeckel eine Urkunde und dient als Nachweis für die spätere Abrechnung. Wird ohne Absprache etwas auf dem Bierdeckel geändert, handelt es sich sogar um Urkundenfälschung.
Voraussetzung für eine Rechnung ist der Bierdeckel nicht, da schon durch die mündliche Bestellung und die Lieferung durch den Wirt ein Vertrag zustande kommt. Die Abrechnung mit Hilfe eines Bierdeckels ist aber durchaus rechtens. In dem Moment, in dem auf dem Bierdeckel die gelieferten Speisen und Getränke notiert werden, wird aus dem Bierdeckel eine Urkunde und dient als Nachweis für die spätere Abrechnung. Wird ohne Absprache etwas auf dem Bierdeckel geändert, handelt es sich sogar um Urkundenfälschung.
Es gibt tatsächlich den Begriff "Bierdeckel-Abrechnung". Diese Abrechnungsmethode war tatsächlich bis Ende 2011 geltendes Recht. Bisher ist in einem einzigen Präzedenzfall vor dem Oberlandesgericht München ein anderslautendes Urteil gefällt worden, dass diese Abrechnungspraktik nicht zulässig wäre.
Es gibt tatsächlich den Begriff "Bierdeckel-Abrechnung". Diese Abrechnungsmethode war tatsächlich bis Ende 2011 geltendes Recht. Bisher ist in einem einzigen Präzedenzfall vor dem Oberlandesgericht München ein anderslautendes Urteil gefällt worden, dass diese Abrechnungspraktik nicht zulässig wäre.