Antworten (4)
Solange nicht WEGEN der Krankheit gekündigt wird schon, warum auch nicht?
Sonst könnte man ja per Krankenschein eine drohende Kündigung verhindern.
Sonst könnte man ja per Krankenschein eine drohende Kündigung verhindern.
Eine Kündigung des Arbeitsvertrages ist auch bei Krankheit rechtlich zulässig. Die Krankheit darf allerdings nicht der Kündigungsgrund sein. Das heißt, in der Kündigung darf nicht stehen: " Sehr geehrte Frau ... auf Grund ihrer Krankheit kündigen wir Sie." Du hast aber immer noch die Möglichkeit vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung zu klagen.
Ja, sie ist zulässig. Die Krankheit darf sogar der Kündigungsgrund sein. Allerdings muss der Arbeitgeber bestimmte Auflagen beachten. So muss er z. B. vor der Kündigung den kranken Arbeitnehmer zu einem Gespräch einladen und mit ihm die weitere Verfahrensweise abklären, um die Kündigung eigentlich abzuwenden. Im Einzelfall solltest Du Dich daher besser an einen Anwalt wenden.
Das kommt sicherlich auf diverse Faktoren an: Wurde die Krankheit stets vom Arzt bescheinigt, usw...
Normalerweise würde ich sagen, dass man nicht wegen Krankheiten gekündigt werden kann. Ich weiß allerdings nicht, ob und welche Schlupflöcher es für Arbeitgeber gibt.
Normalerweise würde ich sagen, dass man nicht wegen Krankheiten gekündigt werden kann. Ich weiß allerdings nicht, ob und welche Schlupflöcher es für Arbeitgeber gibt.