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Gast

ist eine Kündigung wirksam die mündlich ausgesprochen wurde?

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Antworten (4)
JaqueLois
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
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JaqueLois
Amos,
wenn ein AG kündigt gelten Fristen und evtl. das Betriebsverfassungsgesetz (Informationspflicht ->Betriebsrat).
In dem Fall den du referierst hat der AN mündlich gekündigt und der AG diese angenommen. Der AN hat das später bestritten.
AG kündigt AN, diese Kündigungen sind immer schriftlich zu erteilen!
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JaqueLois
voll korrekte Statement!
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Skorti
Dazu steht hier auch nicht, was gekündigt wird.
Die Haftpflichtversicherung, die Mitgliedschaft im Taubernzüchterverein, der Bausparvertrag, das Mietverhältnis oder das Girokonto.
Alles ist möglich ... Gast-Frage halt ...
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