ist eine Kündigung wirksam die mündlich ausgesprochen wurde?
Antworten (4)
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Amos,
wenn ein AG kündigt gelten Fristen und evtl. das Betriebsverfassungsgesetz (Informationspflicht ->Betriebsrat).
In dem Fall den du referierst hat der AN mündlich gekündigt und der AG diese angenommen. Der AN hat das später bestritten.
AG kündigt AN, diese Kündigungen sind immer schriftlich zu erteilen!
wenn ein AG kündigt gelten Fristen und evtl. das Betriebsverfassungsgesetz (Informationspflicht ->Betriebsrat).
In dem Fall den du referierst hat der AN mündlich gekündigt und der AG diese angenommen. Der AN hat das später bestritten.
AG kündigt AN, diese Kündigungen sind immer schriftlich zu erteilen!
Dazu steht hier auch nicht, was gekündigt wird.
Die Haftpflichtversicherung, die Mitgliedschaft im Taubernzüchterverein, der Bausparvertrag, das Mietverhältnis oder das Girokonto.
Alles ist möglich ... Gast-Frage halt ...
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