lorenzenküster_30
Ist es richtig, dass für Mietkautionen ein gesetzlicher Zinssatz gilt? Wie hoch ist der? Welchen Schwankungen unterliegt er?
Antworten (3)
Der Vermieter hat die Kaution getrennt von seinem Vermögen zu den üblichen Zinssätzen anzulegen: § 551 BGB. D.h. also zu den üblichen Sparzinsen, beide Vertragsparteien können aber eine abweichende Regelung treffen: z.B. Tagesgeldkonto mit höherem Zinssatz o.ä.
Der "gesetzliche" Zinssatz von 4 % gilt nicht für Mietverträge.
Der "gesetzliche" Zinssatz von 4 % gilt nicht für Mietverträge.
Der Vermieter ist nur verpflichtet, das Geld gewinnbringend anzlegen. Er könnte es also auch einfach nur auf einem Sparbuch deponieren, was dir gerade mal 0,5 Prozent Zinsen verheißen könnte. Viel mehr Geld bekommst du also auf diese Weise sicherlich nicht heraus.
Dafür gibt es leider keine genaue gesetzliche Definition. Im BGB steht, dass der Vermieter die Mietkaution zu den gesetzlich üblichen Zinsen anlegen muss. Das kann in Form eines Sparbuches mit 0,5 Prozent Zinsen sein, oder auch höher. Nur spekulativ darf es nicht sein.