Mietkaution / Übergabeprotokoll
Nach einem Jahr müssen wir unsere Mietwohnung wegen Eigenbedarf verlassen.
Beim Übergabeprotokoll ist der Vermieter nicht mit uns in alle Räume gegangen, sondern hat nur mir lediglich das ausgefüllte Protokoll zum unterzeichnen gezeigt.
Meinem Freund, der auch im Mietvertrag steht, hat nicht unterschrieben und ihm sind auch zwei kaputte Fliesen und Dübel in den Fliesen im Badezimmer aufgefallen.
Diese Mängel hat der Vermieter nicht im Übergabeprotokoll aufgelistet.
Wir haben den Vermieter mündlich darauf aufmerksam gemacht und mein Freund / meine Mutter haben Beweisfotos.
Kann der Vermieter uns diese Mängel überhaupt von der Kaution abziehen?
Außerdem ist das Badezimmer über 40 Jahre alt.
Beim Übergabeprotokoll ist der Vermieter nicht mit uns in alle Räume gegangen, sondern hat nur mir lediglich das ausgefüllte Protokoll zum unterzeichnen gezeigt.
Meinem Freund, der auch im Mietvertrag steht, hat nicht unterschrieben und ihm sind auch zwei kaputte Fliesen und Dübel in den Fliesen im Badezimmer aufgefallen.
Diese Mängel hat der Vermieter nicht im Übergabeprotokoll aufgelistet.
Wir haben den Vermieter mündlich darauf aufmerksam gemacht und mein Freund / meine Mutter haben Beweisfotos.
Kann der Vermieter uns diese Mängel überhaupt von der Kaution abziehen?
Außerdem ist das Badezimmer über 40 Jahre alt.
Antworten (2)
Um die Kaution in Anspruch zu nehmen, müsste der Vermieter erst einmal Ansprüche geltend machen. So lange er nichts geltend macht, ist das kein Thema. Dübellöcher gelten als Folge bestimmungsgemäßer Nutzung und stellen bei üblicher Anzahl keinen Mangel dar. Hierzu gibt es auch Gerichtsurteile. Bei den Fliesen kommt es darauf an, wodurch sie beschädigt sind. Für Setzrisse kann kein Mieter haftbar gemacht werden, wenn er mit der Spitzhacke zugeschlagen hat, dann schon. Wenn es hart auf hart kommt, geht es nur um Beweise. Kann ich die mündlichen Äußerungen gerichtsfest beweisen (neutrale Zeugen?). Kann ich beweisen, wann die Fotos aufgenommen wurden?