harzeis
Ist Kaltaquise an der Haustür nach dem Gesetzgeber erlaubt oder gelten ähnliche Vorschriften wie bei der Telefonaquise?
Antworten (7)
Das kannst du ganz genau in diesem Link hier nachlesen.
Leider ist es erlaubt.Die 14-tägige Widerrufsfrist halte ich für viel zu kurz. Schon mehrmals bewahrte ich meine betagte Mutter in letzter Minute vor irgendwelchen dubiosen Vertragsabschlüssen, an der Haustür getätigt. Dass Ihr jedoch von Ihrer Hausbank, seit Jahrzehnten Kundin bei der Volksbank, telefonisch ein Angebot gemacht wurde, Sie darauf hineilte und einen Immofond mit 40 Jahren Laufzeit unterschrieb, hat mein Vertrauen nachhaltig erschüttert. Ich nenne den Namen "Volksbank" bewusst, meine Mutter ist fast 80, sie hätte demnach mit 120 eine Dividendenausschüttung zu erwarten.
fortsetzung: M.E. dient die Kaltaqiuse nur dazu, uninformierte, meist alte Menschen über den Tisch zu ziehen, ist daher Sittenwidrig..In meinem Wohnbezirk leben viele ältere Menschen, entsprechend hoch ist die Frequenz der Haustüranbieter. Ich habe noch nie einen seriösen Anbieter, mit Ausnahme meines Eiermannes, erlebt.
sorry Ing, die Antworten haben sich überschnitten, natürlich habe ich den Vertrag sofort nach Kenntniss gekündigt, auch noch fristgerecht. Trotzdem, ja, wie du sagtest, es ist sittenwidrig und einer "Volksbank" unwürdig.
Ich glaube nicht an eine Dividende nach 40 Jahren. Bei solchen Anlageformen wird ein jährlicher Überschuß ermittelt und, wenn vorhanden, wahlweise ausgeschüttet oder wiederangelegt. Das kann sich bei günstigem Einstieg und - jetzt inflationär steigenden Mieten - sogar sehr gut entwickeln.
Es ist nicht gesagt, dass der /die Anleger/in immer den Anlageerfolg zur eigenen Nutzung wünschen, auch Erbschaftsaspekte können eine Rollespielen. Profis vererben sogar Immo-Schulden, um Barvermögen der Steuer zu entreißen.
Es kommt also darauf an, ob die Bank das gewümnschte Anlageziel korrekt ermittelt hat.
Es ist nicht gesagt, dass der /die Anleger/in immer den Anlageerfolg zur eigenen Nutzung wünschen, auch Erbschaftsaspekte können eine Rollespielen. Profis vererben sogar Immo-Schulden, um Barvermögen der Steuer zu entreißen.
Es kommt also darauf an, ob die Bank das gewümnschte Anlageziel korrekt ermittelt hat.
@gute Frage: meine Mutter war bei Vertragsabschluss bereits in sehr betagtem Alter, von vorzeitiger Ausschüttung war nichts zu lesen, ein Gesprächsprotokoll existierte nicht. Die von Dir genannten Argumente machen durchaus Sinn, jedoch sollte man einer Frau in diesem Alter Gelegenheit geben, dies vorab mit der Familie durchzusprechen, mit Protokoll und Vertragsunterlagen. Ich bleibe dabei, man hat schlichtweg versucht, meine Mutter über den Tisch zu ziehen.
Das glaube ich auch Musca. In so einem Fall sollte man das auch immer an den Vorstand der Bank schreiben, damit die ihren naßforschen Berater zurückpfeifen können, damit sich so etwas nicht wiederholen kann.