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Eine Abfindung ist nie steuerfrei. Sie wird aber, um die Steuerprogression nicht komplett zuschlagen zu lassen, nach der Fünftelregelung besteuert. Ein Fünftel der Abfindung wird auf das Jahresgehalt aufgeschlagen und die dann ermittelte Steuererhöhung wieder mal 5 genommen. Eine Abfindung ist aber, wenn es sich wirklich um eine Abfindug handelt sozialversicherungsfrei. Allerdings nicht, wen die Abfindung nur ein Umbenennung von Arbeitsentgelt ist. Zum Beispiel: Verzicht auf die komplette Kündigungsfrist gegen eine Abfindung. Dies gilt dann als versteckter Lohn, der ist dann versicherungspflichtig.
So weit mir bekannt ist, ist die Abfindung nicht mehr steuerfrei. Das war wohl mal bis Ende 2005 so. Jetzt wird die nach dem persönlichen Steuersatz versteuert. Natürlich wird auch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer fällig. Lass es doch in Schmerzensgeld umwandeln. Vielleciht hilft das :-)
Bis zum 31.12.2005 waren Beträge bis zu EUR 11.000 unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Danach gab es es keine steuerlichen Freibeträge für die Abfindung mehr. Allerdings kann eine Zahlung nach Ende eines Arbeitsverhältnisses auch nicht den Charakter einer Abfindung haben, aber dies ist jeweils nur im Einzelfall zu klären und nicht pauschal zu beantworten.
Kenne mich damit ehrlich gesagt nicht so aus. Aber für was gibt es das World Wide Web ;-) ?! Lasse dir mal nen Link zu einer Webseite da wo du wahrscheinlich mehr erfahren wirst: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung_Steuern.html