Kann ein Gastwirt die Haftung für die Garderobe ausschließen oder nicht?
Im INternet findet sich da Widersprüchliches. Was ist die aktuelle Rechtslage?
Antworten (3)
Alte Juristenantwort; Es kommt darauf an ...
Und zwar in diesem Fall auf die Situation der Gaststätte.
Bei einer kleinen mit Sichtbarkeit der Garderobe für den Gast selbst - Pech für den Gast.
Und zwar in diesem Fall auf die Situation der Gaststätte.
Bei einer kleinen mit Sichtbarkeit der Garderobe für den Gast selbst - Pech für den Gast.
Na alex64, bist du Jurist? Der Gastwirt lehnt die Haftung ab, denn der Gast wird ja nicht gezwungen, seine Gaderobe abzulegen. Er tut es freiwillig. Anders ist es bei beaufsichtigten Garderoben. Dort liegt die Haftung immer beim Wirt / Veranstalter.