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Viele Werksärzte behandeln auch Familienangehörige. Es gibt meines Wissens zwei Bedingungen: Es muss eine Privatkonsultation sein (vielleicht weiß das ein anderer User besser) und der Werksarzt hat die Genehmigung vom Werk (Benutzung der Werksräume, Materialien, Arzthelfer usw.)
KÖNNEN, kann er bestimmt. Ob er es tut und darf, ist die andere Frage. Die kann Dir Dein werksärztlicher Dienst bestimmt am besten beantworten
Das kommt ganz darauf an, wie er eingestellt wurde. Das Unternehmen muss einen Arzt zur Verfügung stellen. Viele sind aber zu klein, um einen Arzt voll zu beschäftigen. Daher haben die meisten Betriebsärzte zusätzlich eine Kassenzulassung. Das ist dann aber nicht über den Betrieb abrechenbar.
Es kommt darauf an, ob es ein frei praktizierender Arzt ist oder ein fest angestellter Arzt. Bei einem frei praktizierendem Arzt ist es ja so, dass dieser eigentlich in jedem Fall eine eigene Praxis hat und dementsprechend dann auch Betriebsfremde behandelt. Bei einem fest angestelltem Arzt ist jedoch anders, denn er darf das nicht.
Nein, Familienmitglieder darf er nicht behandeln. Sein Kompetenzbereich bezieht sich ausschließlich auf Werksangehörige (daher muss er einsehen konnen, ob ein potenzieller Patient tatsächlich Betriebsmitglied ist). Das geht so weit, dass ein Werksmediziner nicht einmal die private Anschrift des Patienten wissen dürfte. Real liegt sie meist dennoch vor.