Kann eine Gemeinde einfach so anordnen, eine Zickzacklinie (Zeichen 299) auf die Straße zu malen oder erfordert das ein Genehmigungsverfahren?
Antworten (4)
Und wer soll dann in diesem Ominösen Genehmigungs-Verfahren die Genehmigung erteilen?
Die Gemeinde doch wohl!
Die Gemeinde doch wohl!
Ich mag mich irren, tatsächlich glaube ich allerdings auch, dass man nicht so einfach Verkehrsschilder auf Anordnung vom Bürgermeister oder Gemeinderat aufstellen darf.
Würde mich schwer wundern, wenn nicht erst die Erfordernis geprüft werden muss und dann von der Ordnungsbehörde, wer auch immer da zuständig ist, genehmigt und dann von der Gemeinde in Auftrag gegeben werden kann.
In Deutschland Eingriffe in den Straßenverkehr ohne Verfahren? Schwer vorstellbar.
Würde mich schwer wundern, wenn nicht erst die Erfordernis geprüft werden muss und dann von der Ordnungsbehörde, wer auch immer da zuständig ist, genehmigt und dann von der Gemeinde in Auftrag gegeben werden kann.
In Deutschland Eingriffe in den Straßenverkehr ohne Verfahren? Schwer vorstellbar.
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde zuständig für die Anbringung von Verkehrszeichen. Sie muss sich dabei an die Richtlinien der Straßenverkehrsordnung halten und wenn ein Bürger der Meinung ist, das habe sie nicht getan, steht ihm (nach einer vergeblichen Eingabe bei der Behörde) der Klageweg offen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss sie sich die Zustimmung der jeweiligen obersten Landesbehörde einholen.
Ganz praktische Erfahrungen mit so einem "Verfahren" habe ich im Rahmen der Schule meiner Tochter gemacht: durch eine Stichstraße sind die Schulbusse gefahren und haben die Kinder auf der Schulseite herausgelassen. Die ganzen Elterntaxis sind auch durch die Straße, haben die Kinder aber auf der anderen Straßenseite 'rausgelassen (durften ja nicht an der Schulbushaltestelle halten und davor oder dahinter war zu weit zu laufen ...). Da wurde dann beim Straßenverkehrsamt die Einrichtung eines Zebrastreifens beantragt, damit die Kids aus den Elterntaxis sicher über die Straße kommen (Eltern fahren nämlich nur dann vorsichtig, wenn ihr Blag noch hinten sitzt. Sobald sie das "entlassen" haben, rasen sie wie die gesengten Säue die später gekommenen Kinder platt - sind ja nicht ihre eigenen). Das Amt hat mit der Begründung abgelehnt, in einer 30er-Zone seien keine Zebrastreifen zulässig. Das Amt hätte also gekonnt, durfte aber nicht.
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss sie sich die Zustimmung der jeweiligen obersten Landesbehörde einholen.
Ganz praktische Erfahrungen mit so einem "Verfahren" habe ich im Rahmen der Schule meiner Tochter gemacht: durch eine Stichstraße sind die Schulbusse gefahren und haben die Kinder auf der Schulseite herausgelassen. Die ganzen Elterntaxis sind auch durch die Straße, haben die Kinder aber auf der anderen Straßenseite 'rausgelassen (durften ja nicht an der Schulbushaltestelle halten und davor oder dahinter war zu weit zu laufen ...). Da wurde dann beim Straßenverkehrsamt die Einrichtung eines Zebrastreifens beantragt, damit die Kids aus den Elterntaxis sicher über die Straße kommen (Eltern fahren nämlich nur dann vorsichtig, wenn ihr Blag noch hinten sitzt. Sobald sie das "entlassen" haben, rasen sie wie die gesengten Säue die später gekommenen Kinder platt - sind ja nicht ihre eigenen). Das Amt hat mit der Begründung abgelehnt, in einer 30er-Zone seien keine Zebrastreifen zulässig. Das Amt hätte also gekonnt, durfte aber nicht.
Es gibt zwar gesetzliche Vorgaben, aber innerhalb der Vorgaben kann die Stadt entscheiden, ob sie etwas umsetzt oder nicht. Ich erinnere mich an einen Fall, als eine Straße, in der ein Ratsmitglied wohnte, für die Zeit in der er dort wohnte, eine Anlieger-Straße war. Als er den Wohnsitz geändert hatte, war es auf einmal keine Anliegerstraße mehr, sondern wurde nur noch mit einer Begrenzung auf 30 km/h für den Verkehr wieder freigegeben.