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Gast

Kann fristlose Kündigung der Wohnung drohen?

Alex ist ein netter, ruhiger Mensch. Vor 4 Wochen kam eine Mail vom Vermieter, die Mieterin über ihm beschwert sich, er sieht zu laut fern, lässt nachts den Rollladen zu laut runter und geht zu laut in der Whg. Jetzt kam eine Abmahnung mit der Drohung der fristlosen Kündigung, da die Mieterin glaubhaft diese Störungen beschrieben habe. Andere Mieter fühlen sich aber nicht gestört. Was kann mein Partner tun? Er fühlt sich in seiner Existenz bedroht.
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Antworten (2)
bh_roth
Auf jeden Fall ist eine Reaktion erforderlich. Ich würde eine Gegendarstellung schreiben, die Mieter, die sich nicht gestört fühlen, mit einbeziehen.
Wie jemand, der über mir wohnt, durch das Gehen in einer Wohnung (mangelhafter Trittschall) gestört werden kann, bleibt mir allerdings ein Rätsel.
Abgesehen davon sollte sich Alex trotzdem selbst prüfen, ob er den Fernsehlärm und die Geräusche beim Herunterlassen der Rolläden nicht reduzieren kann.
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Ariette
Ich hatte / habe ein ähnliches Problem, allerdings mit den Mietern unter mir. Ich habe auf den Brief meines Vermieters (war allerdings ohne Androhung einer fristlosen Kündigung) reagiert und alles relativiert. Zu erst einmal ist es doch ein Unding, dass die Mieterin nicht mal zu ihm kommt, eh sie den Vermieter informiert. Bei mir war es auch so, dass ich die angeblichen Ruhestörungen gar nicht nachvollziehen konnte... Klar muss man da auch mal überlegen, obs hier und da berechtigt ist. Aber das Laufen in der eigenen Wohnung kann einem niemand verbieten.

Er sollte, unter Berufung anderer Nachbarn, ebenfalls glaubhaft schriftlich versichern, dass er nicht zu laut ist. Wenn er zu laut laufen würde, müssten sich ja auch die Vermieter unter ihm beschweren. Außerdem sollte er das Gespräch zu der entsprechenden Mieterin suchen, fragen, ob sie immer alles hört. Vielleicht kann man ja tatsächlich die Rollos leiser schließen.
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