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Das funktioniert so leider nicht. Aber - Es gibt die Möglichkeit einer gütlichen Trennung. D.h. einer der Partner beauftragt einen Anwalt über den alles läuft. 1 Anwalt = 1 Mal Kosten, die später geteilt werden. Dazu müsstet Ihr euch vorweg in ALLEN Punkten einig sein. Nur dann funktioniert das. Meine Scheidung hat dadurch nur 400 Euro gekostet.
Nein, das können Sie nicht. Dies ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Folgende Papiere benötigen Sie: einen gültigen Ausweis, das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde und einen Ehevertrag (wenn vorhanden). Der Richter gibt vor dem Termin bekannt, welche Unterlagen noch benötigt werden. Zum Beispiel: Gehaltsbelege, Kontoauszüge oder Mietverträge.
Nein, der Antrag muss durch einen zugelassenen Anwalt eingereicht werden. Nur wenn sich die Ehepartner einvernehmlich trennen wollen, reicht es asu, wenn der Partner, der sich scheiden lassen will, einen Anwalt beauftragt. Die Heiratsurkunde wird recht zügig benötigt, der Rest (z.B. Gebursturkunden der Kinder, Gehaltsmitteilung) kann später eingereicht werden.
Eine Scheidung ist nicht ohne Anwalt möglich. Der Antragsteller in einem Scheidungsverfahren benötigt immer einen Anwalt, der Antragsgegner benötigt nicht unbedingt einen Anwalt.