Non-Blonde
Kann ich eigentlich in der Wohnung immer nackich rumlaufen...?
..oder droht mir juristisch was, wenn die Wohnung von außen einsehbar ist? Erregung öffentl. Erregung, oder so?
Antworten (5)
Erregung öffentl. Erregung? Wie darf ich das verstehen? Du willst beobachtet werden beim, äh, du weißt schon,... ?
Zunächst ist die Wohnung der höchstpersönliche Lebensbereich, wie das so schön heißt. Da kannst du machen, was du willst. Grenzen gibt es erst, wenn du umständehalber davon ausgehen musst, dass du gesehen werden kannst. Das kann z.B. sein, wenn du im Erdgeschoss wohnst, und draußen Kinder spielen. Wenn dich Kinder sehen, wie du da nackt herumrennst, bekommst du Post vom Staatsamwalt. Wenn du im ersten Stock wohnst, und bei dir nur mit Hilfe eines Fernglases hineingeschaut werden kann, ist das nicht strafbar.