Kann ich ohne Probleme aus meinem Arbeitsverhältnis gehen?
Hallo,
Ich wurde bei einem Betrieb in einer hohen Position eingestellt, hatte den Vertrag unterschrieben und bis heute noch nicht unterschrieben zurück bekommen. Den Vertrag (hatte da noch probezeit) hatte ich dann mit einer Kündigungsfrist von 2 woche gekündigt. Dann hatte mich die Leitung gebeten ob ich es mir nicht noch anders überlegen könnte. Ich habe gesagt nur noch als teilzeit, ich möchte meinen neuen Vertrag haben und natürlich nur für einen gewissen Stundenlohn.
Ich bin immer noch in der Probezeit, aber hatte mein Lohn statt zum 15. erst heute 23. bekommen, habe meinen Vertrag immer noch nicht unterschrieben zurück bekommen. Ich habe jetzt ein sehr sehr gutes neues Angebot von einem anderen Unternehmen bekommen, aber könnte dort schon in einer Woche anfangen. Wie kann ich dieses Unternehmen verlassen, muss ich trotz allem eine Kündigungsfrist einhalten?
Ich wurde bei einem Betrieb in einer hohen Position eingestellt, hatte den Vertrag unterschrieben und bis heute noch nicht unterschrieben zurück bekommen. Den Vertrag (hatte da noch probezeit) hatte ich dann mit einer Kündigungsfrist von 2 woche gekündigt. Dann hatte mich die Leitung gebeten ob ich es mir nicht noch anders überlegen könnte. Ich habe gesagt nur noch als teilzeit, ich möchte meinen neuen Vertrag haben und natürlich nur für einen gewissen Stundenlohn.
Ich bin immer noch in der Probezeit, aber hatte mein Lohn statt zum 15. erst heute 23. bekommen, habe meinen Vertrag immer noch nicht unterschrieben zurück bekommen. Ich habe jetzt ein sehr sehr gutes neues Angebot von einem anderen Unternehmen bekommen, aber könnte dort schon in einer Woche anfangen. Wie kann ich dieses Unternehmen verlassen, muss ich trotz allem eine Kündigungsfrist einhalten?
Antworten (5)
Kranführer... schade, bin ich nicht drauf gekommen.
Aber mal ernsthaft, ich wette 5 Öcken auf "Gruppenleiter" bei einer "Callcentermafia".
Aber mal ernsthaft, ich wette 5 Öcken auf "Gruppenleiter" bei einer "Callcentermafia".
Also grundsätzlich dürften die genauen Regelungen zu den Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgehalten sein. Falls da nichts steht, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das bedeutet während der Probezeit zwei Wochen.
Allerdings gibt es immer auch die Möglichkeit sich mit dem Arbeitgeber zu einigen. Über einen Aufhebungsvertrag kann man so auch ohne Kündigungsfrist aus einem Vertrag. Denn nur wenige Arbeitgeber haben ein Interesse daran einen unmotivierten, abwanderungswilligen Arbeitnehmer zu halten, der bestenfalls Dienst nach Vorschrift leistet, schlimmstenfalls plötzlich erkrankt.
Allerdings gibt es immer auch die Möglichkeit sich mit dem Arbeitgeber zu einigen. Über einen Aufhebungsvertrag kann man so auch ohne Kündigungsfrist aus einem Vertrag. Denn nur wenige Arbeitgeber haben ein Interesse daran einen unmotivierten, abwanderungswilligen Arbeitnehmer zu halten, der bestenfalls Dienst nach Vorschrift leistet, schlimmstenfalls plötzlich erkrankt.
ing793,
hier mal wieder eine kostenlose Englischstunde.
»Wages« entspricht dem Lohn.
»Salary« entspricht dem Gehalt.
»Remuneration« entspricht beidem.
hier mal wieder eine kostenlose Englischstunde.
»Wages« entspricht dem Lohn.
»Salary« entspricht dem Gehalt.
»Remuneration« entspricht beidem.