Kann mich mein AG zwingen mein Privatauto für tägliche dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen?
Ich bin f. Gebäudeunterhalt.in verstreuten Orten zuständig und habe 14-tägig Bereitsch.dienst an Wochenenden. Mit einem Firmenauto habe ich bislang das für die Ausübung der Tätigkeiten benötige Werkzeug, Müll etc. transportiert.
Nun wird mir das Auto entzogen und ich muss mein Privatauto zur Verfüg. stellen. Wir sind nun gezwungen ein 2. Auto zu beschaffen.
Nun wird mir das Auto entzogen und ich muss mein Privatauto zur Verfüg. stellen. Wir sind nun gezwungen ein 2. Auto zu beschaffen.
Antworten (5)
Im Normalfall nicht, außer es handelt sich um den Weg zur Arbeit den du ohne PKW nicht zurücklegen kannst (aus welchen Gründen auch immer). Aber so wie du es beschreibst ist das nicht die Arbeitsstrecke von deiner Haustür bis zur Arbeitsstätte und wieder zurück. Zwingen kann er dich dafür auf keinen Fall. Nett fragen könnte er.
Einen Sonderfall könnte ich mir vorstellen, wenn dir das Auto durch Eigenes Verschulden entzogen bekommen hast. (Alkohol am Steuer, Unfall,...) aber selbst dann dürfte er kein Recht dazu haben.
Einen Sonderfall könnte ich mir vorstellen, wenn dir das Auto durch Eigenes Verschulden entzogen bekommen hast. (Alkohol am Steuer, Unfall,...) aber selbst dann dürfte er kein Recht dazu haben.
Ich fasse es nicht, was für dämliche Fragen, das glaubt dir nämlich keiner (frei nach Piet Klocke). Ich schau vielleicht später noch mal rein, im Moment ist es Zeitverschwendung.
Dass das nicht ok ist, ist klar. Aber es ist leider verbreitete Praxis, viele AG nützen schamlos die Lage auf dem Arbeitsmarkt auch in diesem Bereich aus.
@ ing793
Betrachten wir die Frage mal logisch: Wenn es eine vertragliche Vereinbarung gäbe, hätte der Arbeitgeber den Fragesteller darauf hingewiesen, somit wüsste der das und müsste nicht hier fragen. Also nein. Nächster Punkt ist, dass der Fragesteller gezungen sein soll, einen Zweitwagen zu kaufen. Das ist unzumutbar, kein Arbeitgeber kann verlangen, dass der Arbeitgeber ein Auto für seine Berufsausübung anschaffen muss. Aber für alle Fälle hat er noch einen draufgesetzt: Er ist für den Gebäudeunterhalt zuständig, muss Werkzeug und Müll transportieren. Dafür wird in der Regel ein Kleintransporter eingesetzt. Und das soll jetzt mit einem PKW möglich sein? Wer das alles glaubt, soll sich bei mir melden, ich hätte da einige interessante Angebote.
Betrachten wir die Frage mal logisch: Wenn es eine vertragliche Vereinbarung gäbe, hätte der Arbeitgeber den Fragesteller darauf hingewiesen, somit wüsste der das und müsste nicht hier fragen. Also nein. Nächster Punkt ist, dass der Fragesteller gezungen sein soll, einen Zweitwagen zu kaufen. Das ist unzumutbar, kein Arbeitgeber kann verlangen, dass der Arbeitgeber ein Auto für seine Berufsausübung anschaffen muss. Aber für alle Fälle hat er noch einen draufgesetzt: Er ist für den Gebäudeunterhalt zuständig, muss Werkzeug und Müll transportieren. Dafür wird in der Regel ein Kleintransporter eingesetzt. Und das soll jetzt mit einem PKW möglich sein? Wer das alles glaubt, soll sich bei mir melden, ich hätte da einige interessante Angebote.