Antworten (4)
der Mindestlohn gilt flächendeckend, also bundesweit, während die Lohnuntergrenze branchenspezifisch und regional unterschiedlich ausfallen kann.
Der Mindestlohn ist ein Mindestlohn und kann nicht unterschitten werden!
Die Lohnuntergrenze ist eine Mogelpackung, denn sie erlaubt Außnahmen, sofern sie tariflich vereinbart sind!
Zur Erinnerung: Es gibt bereits Tariflöhne von 5 € pro Stunde und darunter!
Die Lohnuntergrenze ist eine Mogelpackung, denn sie erlaubt Außnahmen, sofern sie tariflich vereinbart sind!
Zur Erinnerung: Es gibt bereits Tariflöhne von 5 € pro Stunde und darunter!
Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50€ ist natürlich in Städten wie München oder Hamburg weniger wert als in irgendeinem Kaff an der polnischen Grenze oder in den Baumwollfeldern der Rhön. Trotzdem wird es der Friseuse oder dem Hiflsarbeiter in Hamburg helfen, deren Löhne liegen z.Zt. teils weit darunter. Aber man könnte ja über einen regionalen Zusatzbonus für Beschäftigte in teuren Ballungsgebieten nachdenken, schließlich zahle ich beim Friseur in München auch mehr als auf dem platten Land, von restlichen Lebenskosten mal ganz zu schweigen.
Danke für die Antworten. Das war mir vorher nicht ganz klar. Vor allem wusste ich nicht, daß es so extrem niedrige Tariflöhne gibt. Das ist ja eine Schande, daß die Arbeitnehmerseite, die das verhandelt hat, bei 5 € zugestimmt hat.