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Gast

Kindesunterhalt nach Auszug des kindes

Hallo,
Ich bin seit Dezember ausgezogen.
Bin aber bis ende Februar noch in der Ausbildung. Mein Vater hatte mich am 2.Dezember rausgeschmissen und meine Mutter hat mich in ihre Wohnung ziehen lassen. Sie wohnt jetzt bei ihrem freund.
Meine Mutter zahlt mir aktuell die miete und Strom heizkosten etc.

Ich habe zwei Fragen.

1. Mein Vater zieht aktuell das Kindergeld ein. Er hat es mir für Januar überwiesen aber für Dezember möchte er es nicht zahlen. Kann ich dieses Geld nachträglich einklagen?

2. Er möchte keinen Cent Unterhalt zahlen, trotz dass ich ihm schon einen Vorschlag angeboten habe. Lohnt es sich für mich noch das Geld einzuklagen? Wenn ja wie viel Geld kann ich ungefähr erwarten?
Und was würde eine Gerichtsverhandlung kosten?
Frage beantworten Frage Nummer 3000068882 Frage melden

Antworten (3)
Matthew
  • Ob und wieviel Unterhalt Dein Vater zu zahlen hat, hängt auch stark von seinem Einkommen ab.
  • Wenn Du Ende diesen Monats Deine Ausbildung beendest, ist eine wichtige Frage, ob Du danach übernommen wirst oder zumindest Aussichten hast übernommen zu werden. Oder anderweitig bereits einen Vertrag unterschrieben hast. Davon und von der Höhe der Unterhalts, den Dein Vater zu zahlen hätte, hängt ab, um wie viel Geld es letztlich geht.
  • Was eine Gerichtsverhandlung kostet, häng stark davon ab, ob Du den Prozess gewinnst oder verlierst.
  • Wenn Du wenig Geld hast, kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen. Die gibt's allerdings nur, wenn ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.
  • Um wie viel Geld es geht, lässt sich hier im Forum nicht klären. Bei Gericht gibt es die Stelle, bei der Prozesskostenhilfe beantragt werden kann. Die dürfen zwar keine Rechtsauskünfte erteilen, oder Dich auch nicht "anwaltlich vertreten" aber zu einer groben Einschätzung sind die Mitarbeiter meistens wohl bereit.
  • Ob der Geldbetrag, um den es letztlich geht und den Rummel, den Du damit hast, die Sache wert ist, kannst letztendlich nur Du selbst entscheiden.
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rudixxx
Kommt auf dein Alter an. Wenn du über 18 bist, die Ausbildung beendet hast, bist du selbst für dich verantwortlich. Dann steht dir kein Unterhalt, kein Kindergeld mehr zu.
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StechusKaktus
Während deiner Ausbildung sind deine Eltern unterhaltspflichtig.
Dein Ausbildungsgehalt kann gegengerechnet werden bis auf einen kleinen Restbetrag (irgendwas um die 80 Euro im Monat)
Angenommen, dein Vater muss dir 600 Euro/Monat zahlen und du verdienst in der Ausbildung 700 Euro, schuldet er dir pro Monat ca. 80 Euro. Da lohnt keine Klage. Die genauen Beträge kannst du in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen.
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