Wohnung kündigen
Wir wohnen seit über 20 Jahre in der selben Wohnung. Wann müssen wir die Wohnung kündigen?
Antworten (6)
Croc, bitte "oder" nicht überlesen !!!!!
20 Jahre miete zahlen und dann nix haben .....
Cinderella Schloß gehört dem Freistaat Bayern.
20 Jahre miete zahlen und dann nix haben .....
Cinderella Schloß gehört dem Freistaat Bayern.
§ 573c BGB
Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt grundsätzlich 3 Monate zum Monatsende.
Diese Regelung gilt unabhängig von der Mietdauer und von dem Umstand, ob der Mietvertrag vor oder nach der Mietrechtsreform (01.09.2001) abgeschlossen worden ist.
Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt grundsätzlich 3 Monate zum Monatsende.
Diese Regelung gilt unabhängig von der Mietdauer und von dem Umstand, ob der Mietvertrag vor oder nach der Mietrechtsreform (01.09.2001) abgeschlossen worden ist.
Mieter haben grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Um fristgerecht zu kündigen, muss die Kündigung den Vermieter spätestens am 3. Werktag eines Monats erreichen, damit der laufende Monat noch mitzählt. Samstage gelten dabei als Werktage.
Beispiel: Der Mieter möchte seine Wohnung zum 31. Oktober kündigen. Das Kündigungsschreiben erreicht den Vermieter am Mittwoch, 4. August. Diese Kündigung ist fristgerecht. Sie wäre auch am Dienstag, 3. August, fristgerecht gewesen, weil der Sonntag nicht mitzählt. Kommt das Schreiben aber am Donnerstag, 5. August, beim Vermieter an, wurde die Frist von drei Monaten knapp verpasst.
Wer die Frist von drei Monaten verpasst, der muss nicht erneut kündigen, sondern die Kündigung verschiebt sich dann automatisch um einen Monat nach hinten.
Sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter gibt es "aus wichtigem Grund" Sonderkündigungsgründe, die dazu führen, dass sich die Fristen verkürzen.
Sonderkündigungsgründe für Mieter:
Mieterhöhung: Die Kündigungsfrist verkürzt sich auf zwei Monate.
Sanierung: Wenn eine umfassende Sanierung angekündigt wird, die den Mieter erheblich stören wird, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf einen Monat. Kleinere Reparaturarbeiten verkürzen die Kündigungsfrist nicht.
Gesundheitliche Gefährdung, etwa durch Schimmel oder Baufälligkeit: Die Kündigungsfrist entfällt ganz.
Beispiel: Der Mieter möchte seine Wohnung zum 31. Oktober kündigen. Das Kündigungsschreiben erreicht den Vermieter am Mittwoch, 4. August. Diese Kündigung ist fristgerecht. Sie wäre auch am Dienstag, 3. August, fristgerecht gewesen, weil der Sonntag nicht mitzählt. Kommt das Schreiben aber am Donnerstag, 5. August, beim Vermieter an, wurde die Frist von drei Monaten knapp verpasst.
Wer die Frist von drei Monaten verpasst, der muss nicht erneut kündigen, sondern die Kündigung verschiebt sich dann automatisch um einen Monat nach hinten.
Sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter gibt es "aus wichtigem Grund" Sonderkündigungsgründe, die dazu führen, dass sich die Fristen verkürzen.
Sonderkündigungsgründe für Mieter:
Mieterhöhung: Die Kündigungsfrist verkürzt sich auf zwei Monate.
Sanierung: Wenn eine umfassende Sanierung angekündigt wird, die den Mieter erheblich stören wird, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf einen Monat. Kleinere Reparaturarbeiten verkürzen die Kündigungsfrist nicht.
Gesundheitliche Gefährdung, etwa durch Schimmel oder Baufälligkeit: Die Kündigungsfrist entfällt ganz.