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Gast

Kündigung eines minderjährigen Auszubildende?

Wem muss die Kündigung im Falle eines minderjäjrigen Auszubildenden zugehen? Dem Azubi oder dem Erziehungsberechtigten?
Frage beantworten Frage Nummer 3000006420 Frage melden

Antworten (2)
Dorftrottel
Ehrlich gesagt würde ich an deiner Stelle unbedingt einen Anwalt in den Fall einbeziehen. Durch die niedrige Ausbildungsvergütung dürfte sich das Honorar auch in Grenzen halten. Die Kündigung von Azubis ist nicht ohne Fallstricke. Da können erhebliche unerwartete Kosten auf dich zukommen.
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DerDoofe
Zugegeben, die Frage ist schon etwas älter. Sie war offensichtlich uninteressant, denn sie hat nur zwei Kommentatoren gefunden. Was die allerdings geschrieben haben .....

ing, du behauptest, dass die Kündigung mit dem Zugang gültig wird. Für zukünftige Rechtsauskünfte: Eine Kündigung ist im Zweifelsfall erst dann gültig, wenn das Bundesarbeitsgericht sie für gültig erklärt!

Dorftrottel, Anwalt ist immer ein guter Rat. Oft auch ein teurer. Nur in diesem Fall nicht! Traditionell ist die Mehrzahl der Auszubildenden minderjährig. Bei Minderjährigen sind die Gerichte verpflichtet, alle Beweise von Amts wegen zu erheben. Um langjährige Prozesse zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Auszubildenden den Weg zum Arbeitsgericht zunächst versperrt, indem er einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Schlichtungsverfahren vorgeschaltet hat. Der Schlichtungsausschuss besteht aus jeweils einem Vertreter der zuständigen Kammer, der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer. Dieses Verfahren ersetzt im Wesentlichen die Schlichtungsverhandlung vor dem Arbeitsgericht. Der Ausschuss ist nicht an Anträge gebunden, d.h., er kann und muss ggfs. eigene Beweise erheben. Am Schluss steht eine Empfehlung zur Beendigung des Rechtsstreites. Wenn dann eine Partei nicht einverstanden ist, steht der Weg zum Arbeitsgericht offen. Der Kläger muss dann jedoch wissen, dass die Akte des Schlichtungsausschusses beigezogen und einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichtes haben wird. Im Regelfall schließen sich die Richter der Empfehlung an.

Und nun noch ein guter Rat: In Deutschland ernähren sich etwa 170.000 Rechtsanwälte von der Dummheit der Menschen. Und nicht jeder RA fährt Mercedes! Abmahnungen sind ein leichtes Geschäft. Und Rechtsberatungsmissbrauch ist eine Straftat. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis ein RA auf die Idee kommt, einen Blick in den Stern zu werfen. Wenn dann das Rubrum stimmt: Leute, ich bin Fachschüler und soll übermorgen eine Klausur schreiben. Ich raffe einfach nicht, wie es mit dem Kündigungszugang bei minderjährigen Auszubildenden aussieht ..., und ihr dann auch noch den Gutachtenstil beherrscht, könnt ihr unbesorgt seitenweise Rechtsunterricht erteilen. Ansonsten mahne ich zur Zurückhaltung.
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