Kündigung wegen Eigenbedarf vorgetäuscht, soll ich anzeigen???
Vor knapp drei Jahren musste ich aus meiner damaligen WG ausziehen, da meine Vermieterin mich wegen Eigenbedarf gekündigt hat.
Jetzt nach drei Jahren erfuhr ich von einem ehemaligen Mitbewohner, dass nicht eine Nichte in die WG eingezogen ist, sondern das Zimmer wurde an eine ganz unbekannte Person vermietet.
Was für Strafen kann die Vermieterin bekommen?
Ist es überhaupt eine Straftat, Eigenbedarf vorzutäuschen?
Jetzt nach drei Jahren erfuhr ich von einem ehemaligen Mitbewohner, dass nicht eine Nichte in die WG eingezogen ist, sondern das Zimmer wurde an eine ganz unbekannte Person vermietet.
Was für Strafen kann die Vermieterin bekommen?
Ist es überhaupt eine Straftat, Eigenbedarf vorzutäuschen?
Antworten (3)
Erkundige Dich beim Mieterbund, da bekommst Du professionelle Beratung. Wenn es Dir das wert ist, kannst Du natürlich Anzeige erstatten. Die Frage ist nur: Was hast Du jetzt noch davon?
Ichbin zwar kein Jurist, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass du zumindest die Umzugskosten einklagen kannst.
Keine Straftat. Du hast aber Schadensersatzanspruch. Steht im Wiki unter "Eigenbedarf(Mietrecht)". Verjährungsfrist läuft 10 Jahre laut §199(3)Pkt.1 BGB.