Kündigungsfrist nicht eingehalten
Ich musste aus privaten Gründen sofort zu meiner Familie fahren . Ich hab sofort gekündigt stehe aber im befristeten arbeitverhältnis. Kündigungsfrist besteht 2 Wochen. So ich bin aber nicht mehr vor Ort und kann auch die 2 Wochen nicht mehr einhalten . Was passiert ?
Antworten (3)
Schadensersatz im Zusammenhang mit Arbeit und Kündigungsfristen ist Quatsch.
Auch wenn das nun nicht das Maß der Dinge ist.. aber ich habe in meinem gesamten Berufsleben so etwas nicht erlebt.
Sicher mag es immer Ausnahmen geben, aber Fragesteller gehört garantiert nicht dazu.
Auch wenn das nun nicht das Maß der Dinge ist.. aber ich habe in meinem gesamten Berufsleben so etwas nicht erlebt.
Sicher mag es immer Ausnahmen geben, aber Fragesteller gehört garantiert nicht dazu.
dschinn, du hast Recht. Arbeitsverträge sind Pillepalle. Die muss man nicht einhalten. Und gerade befristete Arbeitsverträge kann man einfach so kündigen. Man geht nicht zur Arbeit. Der Arbeitgeber wird schon merken, wenn man nicht erscheint. Und Schadensersatz ist ja nun wirklich ein Witz.
Nicht nur theoretisch bist du Vertragsbrüchig. Wenn das dein Arbeitgeber macht, würdest du wahrscheinlich zum nächsten Anwalt laufen. Macht ja grundsätzlich schon Sinn so eine Frist.
Klar, den Schaden muss er dir erstmal nachweisen. Wenn du dafür verantwortlich bist, das Produkte bei -10 Grad gekühlt bleiben, du einfach gehst und die Ware verdirbt, ist das ein einfaches. Wenn du Fernseher verkaufst, wird’s vermutlich jemand anders tun und dadurch kein Schaden entstehen.
Zudem kommt auch, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Hat der Arbeitgeber eine Strafe von zB. Einem Bruttomonatsgehalt festgeschrieben, dann musst du das Zahlen. Unabhängig von entstandenen Schäden.
Also, es kommt immer darauf an.
Klar, den Schaden muss er dir erstmal nachweisen. Wenn du dafür verantwortlich bist, das Produkte bei -10 Grad gekühlt bleiben, du einfach gehst und die Ware verdirbt, ist das ein einfaches. Wenn du Fernseher verkaufst, wird’s vermutlich jemand anders tun und dadurch kein Schaden entstehen.
Zudem kommt auch, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Hat der Arbeitgeber eine Strafe von zB. Einem Bruttomonatsgehalt festgeschrieben, dann musst du das Zahlen. Unabhängig von entstandenen Schäden.
Also, es kommt immer darauf an.