Joachim-Berlin
Lastschrift bei mehren Verträgen
Ich habe einen Wohnungsmietvertrag und einen Garagen-Mietvertrag. Beide Mietbeträge sind jeweils am 1. eines Monats fällig.
Muss zu jedem Vertrag eine Pre-notification erfolgen oder eine gemeinsame in der der gesamte Zahlbetrag steht?
Muss zu jedem Vertrag eine Pre-notification erfolgen oder eine gemeinsame in der der gesamte Zahlbetrag steht?
Antworten (3)
Welch ein Riesenproblem. Das kannst du machen , wie du es gerne hättest. So oder so. Oder wie der Vermieter es gerne hätte. So oder so. Wenn du noch mehr so grosse Sorgen hast, wir helfen dir gerne wieder.
Du hast 2 Mietverträge, also solltest du auch 2 getrennte Überweisungen veranlassen, damit man deine Zahlungen einwandfrei zuordnen kann.
Wenn du bei einer Gesellschaft 2 Versicherungen hast, bezahlst du auch zwei mal, weil sonst niemand mit der Zahlung etwas anfangen kann.
Wenn du bei einer Gesellschaft 2 Versicherungen hast, bezahlst du auch zwei mal, weil sonst niemand mit der Zahlung etwas anfangen kann.
Du hast das Lastschriftverfahren gewählt, das heißt: Der Vermieter zieht die Miete von Deinem Konto ein und Du musst Dich um nichts kümmern ausser darum, dass Dein Konto gedeckt ist. Dabei ist die Frage, was Du ihm erlaubt hast:Muss er jede Buchung einzeln ausführen? Oder Muss er beide gemeinsam ausführen? Oder darf er das nur, muss aber nicht?
im letzteren Fall ist der Vermieter frei; er kann die Gelder in einer Form einziehen, die ihm abrechnungstechnisch genehm ist. Und wenn er lieber zwei getrennte Vorgänge hat als einen einzigen, dann ist es eben so. Es gibt in dieser Frage kein "müssen", nur eine Frage der Abmachung bzw des Vertrages. Wobei ich unterstelle, dass Du Wohnung und Garage vom gleichen Vermieter gemietet hast (Das ist nicht immer so!). Zwei verschiedene Vermieter haben auch zwei verschiedene Lastschriften.
im letzteren Fall ist der Vermieter frei; er kann die Gelder in einer Form einziehen, die ihm abrechnungstechnisch genehm ist. Und wenn er lieber zwei getrennte Vorgänge hat als einen einzigen, dann ist es eben so. Es gibt in dieser Frage kein "müssen", nur eine Frage der Abmachung bzw des Vertrages. Wobei ich unterstelle, dass Du Wohnung und Garage vom gleichen Vermieter gemietet hast (Das ist nicht immer so!). Zwei verschiedene Vermieter haben auch zwei verschiedene Lastschriften.