schmiddle3
Lohnt es sich in jedem Fall für alleinerziehende Steuerklasse 2 zu beantragen? Müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein?
Antworten (6)
Was heißt "lohnt"? Wenn die Voraussetzungen für die anderen Steuerklassen nicht vorliegen, MÜSSEN Sie laut Einkommensteuergesetz.
Die Steuerklasse II gilt nur für echte Alleinerziehende. Also mit einem oder mehreren Kindern ohne weitere volljährige Person im Haushalt. Es lohnt sich schon. Es gibt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1308 €. Dazu die Kinderfreibeträge, das rechnet sich. Man muß aber einen Anspruch auf Kindergeld haben und mit dem Kind in einer Wohnung gemeldet sein.
Ja, es lohnt sich auf jeden Fall, als Alleinerziehender Steuerklasse 2 zu beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und keine weitere volljährige Person im Haushalt lebt. Sollte ein volljähriges Kind noch Anspruch auf Kindergeld haben, haben Sie ebenfalls als Alleinerziehender Anspruch auf die Steuerklasse 2.
Steuerklasse 2 für Alleinerziehende gilt, wenn der Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung zusammen wohnt, sie also einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Es darf keine volljährige Person mit in der Wohnung wohnen bzw. gemeldet sein. Gleiches gilt für Alleinerziehende die mehrere Kinder haben, das jüngste Kind darf nicht über 18 Jahre sein und für die anderen Kinder muss ein Kindergeldanspruch existieren. Der Vorteil für Steuerklasse Zwei besteht darin das man einen Steuerfreibetrag in Höhe von 1.308,00Euro erhält.
Hallo,
hier sind alle Lohnsteuerklassen sehr gut beschrieben und alle Voraussetzungen, die du erfüllen sollst: http://lohnsteuerklasse.info/
MfG
hier sind alle Lohnsteuerklassen sehr gut beschrieben und alle Voraussetzungen, die du erfüllen sollst: http://lohnsteuerklasse.info/
MfG
Wieso wird hier so betont, dass das Kind unter 18 sein muss?
Das stimmt nicht!
Es muß in der Schule oder der Ausbildung sein und es darf keine WEITERE Person über 18 im Haushalt leben!
Das stimmt nicht!
Es muß in der Schule oder der Ausbildung sein und es darf keine WEITERE Person über 18 im Haushalt leben!