welche Steuerklasse bei Teilerwerbsminderungsrente ?
Ich bin alleinstehend und bekomme eine Teilerwerbsminderungsrente und arbeite jetzt nur noch halbtags in meinem Job. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt von Steuerklasse 1 in die Steuerklasse 6 getan. Ist das korrekt ??
Antworten (3)
Als mein Arbeitgeber mich mal einfach in eine andere Steuerklasse gepackt hatte, war es verdammt schwierig, das ohne Nebenwirkungen wieder rückgängig zu schalten.
Man wollte mich aufs Jahresende und dem Steuerausgleich vertrösten und meinte dann müsse ich den Wechsel der Steuerklasse wieder neu beantragen.
Nein, musste ich nicht, habe ein Fass aufgemacht und mit Gott und die Welt telefoniert bis es dann korrigiert wurde.
Du solltest dich dagegen wehren und zwar schnell.
Man wollte mich aufs Jahresende und dem Steuerausgleich vertrösten und meinte dann müsse ich den Wechsel der Steuerklasse wieder neu beantragen.
Nein, musste ich nicht, habe ein Fass aufgemacht und mit Gott und die Welt telefoniert bis es dann korrigiert wurde.
Du solltest dich dagegen wehren und zwar schnell.
In Steuerklasse 6 kommt man, wenn man einen zweiten Job hat und die reguläre Steuerklasse im ersten Job benötigt wird.
Dein AG nimmt anscheinend an, dass Deine Rente sozusagen Dein Erstjob ist. Das ist aber nicht korrekt.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
a) Du lässt das zum Jahreswechsel (da geht das problemlos) wieder ändern. Renten werden steuerfrei ausgezahlt, Du brauchst da keine Steuerklasse. Nachteil dabei ist: Renten werden zwar steuerfrei ausgezahlt, sind es inhaltlich aber nicht. In SK I sind daher Deine Vorauszahlungen bei dem Halbtagsjob sehr wahrscheinlich regelmäßig zu gering. Du musst eine Steuererklärung machen und später nachzahlen
b) Du lässt das stehen. Dann zahlst Du auf Deinen Halbtagsjob zu viele Steuern, gleichst damit aber das "zu wenig" bei der Rentenzahlung aus. Wahrscheinlich wirst Du bei dieser Variante bei der Steuererklärung etwas herausbekommen.
Wieviel zuviel und ob Du lieber nachzahlen würdest, musst Du prüfen.
Dein AG nimmt anscheinend an, dass Deine Rente sozusagen Dein Erstjob ist. Das ist aber nicht korrekt.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
a) Du lässt das zum Jahreswechsel (da geht das problemlos) wieder ändern. Renten werden steuerfrei ausgezahlt, Du brauchst da keine Steuerklasse. Nachteil dabei ist: Renten werden zwar steuerfrei ausgezahlt, sind es inhaltlich aber nicht. In SK I sind daher Deine Vorauszahlungen bei dem Halbtagsjob sehr wahrscheinlich regelmäßig zu gering. Du musst eine Steuererklärung machen und später nachzahlen
b) Du lässt das stehen. Dann zahlst Du auf Deinen Halbtagsjob zu viele Steuern, gleichst damit aber das "zu wenig" bei der Rentenzahlung aus. Wahrscheinlich wirst Du bei dieser Variante bei der Steuererklärung etwas herausbekommen.
Wieviel zuviel und ob Du lieber nachzahlen würdest, musst Du prüfen.
Ganz ehrlich? Ich beachte die Rentenansprüche schon gar nicht mehr, da ich in meinem Alter (30) sowieso kaum Rente bekommen werde, selbst wenn ich 40 Jahre normal arbeiten gehe. Stattdessen setze ich voll auf einen Aktiensparplan, der mir in 35 Jahren deutlich mehr als Rente einbringen dürfte. Alles was ich dazu wissen musste habe ich mir durch das Portal für Aktiendepots auf https://www.kostenlosesaktiendepot.com selbst beigebracht.