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Delta5

Mahnbescheid in einem schwierigen Fall beantragen?

Hallo zusammen!
Bei uns gibt es ein recht ordentliches Problem, bei welchem ich mal eine Ansicht eines "Wissenden" brauchen könnte.
Der Ex meiner Frau nutzte noch einige Jahre einen Internet- und Telefonvertrag auf den Namen meiner Frau. Sie hatte ihm den damals gelassen, weil er durch eine negative Schufa keinen neuen Vertrag bekam. Der Anschluss ist ins einer Wohnung, sie ist seit 2011 bereits bei mir in einer völlig anderen Stadt gemeldet.
Nun hat er im März 2015 einfach mal aufgehört zu bezahlen. Hat es natürlich fleißig weiter genutzt und die Mahnungen und Sperrandrohungen einfach weggeworfen.
Jetzt im Januar kam bei uns ein Brief einer Inkassofirma an, die sich die jetzige Adresse meiner Frau besorgt hat und will das Geld natürlich von ihr. Da ihr Name drunter steht, ist das auch in juristischer Form berechtigt.
Er reagiert auf nichts von uns, er ist wohl der Meinung, ihm kann keiner was.

Nun meine Frage: Kann meine Frau nicht einfach einen Mahnbescheid gegen ihn beantragen? Es ist ja nachweisbar, dass ER das genutzt hat und nicht sie. So käm sie dann wenigstens wieder an ihr Geld, was ja auch vervielfacht wurde, seitdem die Mahngebühren laufen. Ohne dass sie davon wusste.

Danke schon mal für die Antwort!
Frage beantworten Frage Nummer 3000033011 Frage melden

Antworten (12)
WonderingStar
Den Anschluss schnellstmöglich kündigen, alle regulären Gebühren sofort - an den Provider!- bezahlen.
Mahngbühren werde nicht fällig, die sind stets getrennt zu sehen und einzuklagen, wobei der Zugang von Mahnungen bewiesen werden müsste, was der Inkassofirma wohl schwer fallen dürfte.

Sich dieses Geld vom Ex zurückzuholen, ist eine andere Sache und nicht einfach. Angesichts der zu vermutenden
Beziehungslage kann die Gegenseite immer behaupten, vereinbarungsgemäß gehandelt zu haben.
Und vor Gericht kriegt nur Recht, wer etwas beweisen kann. Die Richter sind sehr oft für Kompromisse, die zugeurteilten Beträge werden durchs Anwaltshonorar aufgefressen. So siehts aus.
Es gibt den Trick mit der völlig überhöhten Rechnung (10.000,-) an den Ex, wenn der dann protestiert ("Es sind höchstens 1.ooo,-!") hat man sowas wie Zahlungsbereitschaft in der Hand. Viel Glück!
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Dorfdepp
Ich bin kein Rechtsanwalt. Aber hoffentlich hat deine Frau den Vertrag umgehend gekündigt, damit das nicht endlos weiterläuft.
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umjo
Einen Mahnbescheid zu beantragen, macht eigentlich nur dann Sinn, wenn die Forderung unbestritten ist.
Das dürfte hier aber eher nicht der Fall sein.
Andererseits besteht eine (geringe) Chance, dass der Schuldner die Widerspruchsfrist versäumt.
Ansonsten: Wie WonderingStar und Dorfdepp schon ausgeführt haben: umgehend kündigen! Und an den Provider zahlen!

Die Sache mit dem Schreiben an den Ex und einer deutlich überhöhten Forderung (zu Beweiszwecken) ist gar nicht so schlecht. Einen Versuch wäre es m.E. jedenfalls wert.
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machine
Es ist auch durchaus in Betracht zu ziehen, dass der Ex hier mitliest und nun gewarnt ist. *g*
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machine
Ja, ja.
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Delta5
Also, gekündigt ist der schon. Die Firma selbst hatte ihn bereits gekündigt.
Funktioniert das mit der Zahlung ohne Gebühren wirklich? Klar, ihr wurde hier zu Hause keine Mahnung zugestellt, aber in seiner Wohnung ja schließlich. Da kann man einfach die Zahlung dieser Gebühren verweigern?

Und zusätzlich: Ist es nicht Beweis genug für eine unbestrittene Forderung, dass nur er dort lebt und sie nachweislich seit langem woanders?
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Dorfdepp
Ich bin kein Rechtsanwalt. Aber einen Vertrag muss der/die erfüllen, der/die ihn unterschrieben hat, unabhängig vom Wohnort oder sonstigen Besonderheiten des Nutzers (Kinder usw).
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Geisteszwerg
Wissen viele nicht: Mahngebühren und Haupt-Forderung sind rechtlich völlig getrennte Dinge.
Wer die Hauptforderung an den Gläubiger zahlt, lässt Inkasso ins Leere laufen.

Ich würde auch den Provider bitten, auf Zinsen aus Kulanz zu verzichten.
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umjo
Also, Delta5, fange mal von hinten an: es gibt keinen 'Beweis für eine unbestrittene Forderung.' Es gibt -bestenfalls- einen Beweis für eine bestehende, möglicherweise auch rechtmäßige Forderung.
Ob diese jedoch bestritten wird (oder nicht), steht auf einem ganz anderen Blatt.

Was die Inkasso-Gebühren betrifft: hier sind weiterführende Infos.

Ich persönlich würde versuchen,
1. dem Provider die Sachlage zu schildern und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken,
2. dem Ex das bereits mehrfach erwähnte Schreiben zukommen zu lassen (Fristsetzung zur Beantwortung nicht vergessen!), und
3. bei Erfolglosigkeit Zahlungsklage bei Gericht einzureichen. Spätestens hierzu sollte man allerdings einen Anwalt einschalten.
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Delta5
Die Kulanz haben wir schon ausführlich getestet. Wir haben den Fall erklärt und alles deutlich gemacht, aber der Provider verweist nur auf den Inkasso-Dienst und behauptet, nur die hätten jetzt die Sache in der Hand. Und der Provider hätte nichts mehr damit zu tun. Und die Inkasso-Firma verweigert jegliche Kulanz, weil es am Provider läge.
Aber ist es wirklich rechtlich so, dass wir nur die Summe an den Provider zahlen müssen und dann raus sind? Dann müsste die Inkasso-Firma klagen? Und die müssten dann die Zustellung der Mahnungen direkt an meine Frau beweisen? Und es würde dann auch nicht reichen, dass sie an den Ex gegangen sind? Hab ich das richtig verstanden?
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machine
Delta5, wer die Musik bestellt ... Falls kein schriftliches Abkommen jeglicher Art zwischen Frau und Ex besteht, ist der Mann fein raus. Ein Nachweis der Nutzung durch den Ex ist rechtlich wertlos. Ergo: Die ausstehenden Gebühren zahlen, Mahngebühren und Zinsen verweigern.
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Geisteszwerg
Es klärt sich mehr und mehr.
Wenn du den Provider bezahlst, was wird der machen? Er schickt das Geld bestimmt nicht an das Inkassounternehmen (welches von ihm ein ganzes Paket" an Forderungen für ca. 30-35% gekauft hat) - sondern ihm eine gleichwertige andere Forderung überlassen.
Das Inkassobüro hat zwar Kosten gehabt, weiß aber, das es beim Streit vor Gericht seine Gebührenkalkulation offenlegen, "beweisen" muss - und das offenbaren diese Herren nicht für ca. 2-300 Euro Gewinn. Es kommen ja täglich neue Chancen nach!
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