Frage stellen
Cmüll_for2

Manchmal gibt es doch für's Umfragen beantworten Geld. Wie muss man das versteuern, wenn man regelmäßig an solchen Umfragen teilnimmt?

Frage beantworten Frage Nummer 27024 Frage melden

Antworten (4)
Gumpert
Das sind so geringe Beträge, das fällt nciht unter Einkommen, sondern unter Aufwandsentschädigung. Wenn nennenswerte Summen zusammenkommen sollten, müssen die zwar angegeben werden, aber Steuern fallen darauf in der Regel keine an. Es sind ja eigentlich nur Centbeträge von denen wir reden.
Melden
Franz Maier
Das kommt auf die Höhe dieses Zusatzeinkommens an. Wenn es weniger als 400 Euro sind, dann muss man es nur auf Nachfragen angeben, oder wenn zwischendurch eine Prüfung kommt. Ausserdem kommt es auch darauf an, wieviel man sonst verdient, bleibt man mit diesem Zusatzeinkommen unterhalb des zu versteuernden Satzes, kann man es ja auch angeben.
Melden
Volkessen1234
Fürs beantworten? Kenne das eher andersrum das man Umfragen schaltet bzw. für Umfragen auf der Straße bezahlt wird. Bei solchen Umfragen verdienst du jedoch sehr sehr wenig und investierst viel zu viel Zeit dort rein. Daher rate ich immer von solchen Jobs ab.
Melden
sternartikle
Danke für die Antwort. Das mit der Aufwandsentschädigung habe ich auch woanders gelesen, das scheint wohl das richtige zu sein.
Die Frage kam auf, weil ich letzte Woche 50€ für eine Marktforschungsbefragung in einem Marktforschungsstudio bekommen habe. Also entgegen der hier geäusserten Einschätzung nicht nur Centbeträge.
Wen es interessiert, vermittelt wurde ich von BesserBefragt.de Die Einladungen zu Studien in einem Befragungsstudio sind meistens zwischen 20 bis 50€ pro Stunde. Man passt aber leider nicht immer in die gesuchte Zielgruppe, dieses mal habe ich in die Zielgruppe gepasst.
Melden