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Gast

Mein Anwalt hatte 3 Parallelverfahren in Bausachen übernommen.

Bei einem Verfahren hatte er einen Verfahrensfehler mit einer Schadenssumme von 50.000.-- € .Bei Ankündigung den Schaden einzuklagen -der Zwischenzeitlich vom Gericht bestätigt wurde und über seine Versicherung bezahlt wurde. Bei Ankündigung hat er die beiden weiteren noch laufenden Verfahren niedergelegt.
Dadurch sind weitere Kosten durch den zweiten Anwalt entstanden ,die als Schadenersatz vom ersten Anwalt zurückzuerstatten sind. Wie ist die Rechtslage?
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Antworten (3)
hphersel
Grins - Du bschäftigst bereits zwei Anwälte - und musst dennoch ausgerechnet hier nach der Rechtslage fragen? Deine Juristen können Dir sicher kompetenter helfen als wir hier.
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Gast
Grundsätzlich würde ich mir mal Gedanken machen, ob die Ursache für drei Verfahren parallel nicht in der eigenen Person zu suchen sind....
Ich kenne auch solche Leute, die erst klagen und dann feststellen müssen, dass sie eigentlich im Unrecht sind.
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Matthias89
Man sollte sich vorher immer genau informieren, welchen Anwalt sich man nimmt. In der Branche gibt es sehr viele und da ist es nicht so einfach, einen sehr guten/den besten zu finden. Wurdest du nicht rechtzeitig informiert über die Niederlegung der beiden anderen Fälle? Dann solltest du denke ich Schadensersatz fordern können. Man sollte sich in solchen Fällen immer einen Fachanwalt nehmen, der weiß was er macht und wovon er redet. Auf https://www.bwlh.de/anwaltskanzlei/anwaelte/fachanwalt_hannover.html findet man zum Beispiel die Horak Rechtsanwälte, welche alle mehrere Fachrichtungen haben und auf diesen Gebieten viel Erfahrung haben.
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